Aktuell

Ist Cumarin weiter in aller Munde?

Verbraucherschutzorganisation Foodwatch fordert Rückruf belasteter Produkte


Berlin (age). Foodwatch hat eine bundesweite Rückrufaktion für zimthaltige Lebensmittel gefordert, deren Cumaringehalt über dem gesetzlichen Grenzwert für den Aromastoff liegt. Aktuelle Labortests hätten ergeben, dass Weihnachtsgebäck, Milchreis und andere zimthaltige Lebensmittel stark mit dem krebserregenden und Leber schädigenden Cumarin belastet seien, teilte die Verbraucherschutzorganisation in einer Presseinformation mit.

Mehr als die Hälfte der untersuchten Produkte liege über dem zulässigen Grenzwert, der um nahezu das 40-fache überschritten worden sei. „Statt die Hersteller zu zwingen, die Gesetze einzuhalten, sprechen die Verbraucherminister Verzehrempfehlungen aus“, monierte Barbara Hohl von Foodwatch.

Die Politiker hätten für Kinder beispielsweise die Empfehlung ausgesprochen, nicht mehr als vier Zimtsterne am Tag zu essen. Das sei zynisch, denn gleichzeitig dürften Kinder dann auch keine andern Produkte zu sich nehmen, die Cumarin enthalten könnten, wie beispielsweise Frühstücksflocken, Griesbrei und Kinderpunsch mit Zimt oder Lakritze. Die Ergebnisse der Laboranalysen zeigten auch, dass Hersteller den Grenzwert durchaus einhalten könnten. „Weil die Industrie die bereits produzierte Ware aber unbedingt absetzen will, unterstützen Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer und die Verbraucherminister der Länder einen glatten Gesetzesbruch“, kritisierte Frau Hohl. Statt die Ware aus dem Regal zu nehmen, schädigten sie die Gesundheit von Verbrauchern zum Schutz der Industrie.

Rückrufforderungen sind

unberechtigt

Unterdessen hat die Süßwarenindustrie die Forderung nach einem Rückruf von Backwaren als unberechtigt zurückgewiesen. „Es ist unzutreffend, dass Cumarin im Zimt bei Menschen Krebs auslösend ist“, betonte Prof. Reinhard Matissek vom Lebensmittelchemischen Institut (LCI) des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) in Köln. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) habe erneut deutlich gemacht, dass es für den Menschen keinerlei Hinweise gebe, wonach Cumarin krebserregend sei.

Ebenso habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die erbgutschädigende Eigenschaft von Cumarin widerlegt. Deshalb hätten die Verbraucherschutzbehörden für Zimtsterne einen Orientierungswert von 67 mg pro Kilogramm als gesundheitlich unbedenklich festgelegt und Verzehrsempfehlungen herausgegeben.

Diese Empfehlungen orientierten sich an dem hohen Schutzbedürfnis von Kleinkindern. Bei Beachtung dieser Verzehrsempfehlungen bestehe kein Gesundheitsrisiko. Rückrufforderungen, die sich nicht an diesem Orientierungswert ausrichteten, seien unberechtigt.


Artikel vom 02.11.2006
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