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International geeinigt

Regeln für Nahrungsergänzungsmittel beschlossen


Rom/Berlin (age). Für die Beschaffenheit von Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitaminpräparate und Mineralstoffe gibt es jetzt internationale „Leitplanken”. Nach langjährigen Verhandlungen wurde in Rom in der Codex-Alimentarius-Kommission (CAC) mit ihren mehr als 100 Mitgliedern eine Einigung auf Richtlinien zu Eigenschaften und Kennzeichnung solcher Produkte erzielt. Laut den verabschiedeten Empfehlungen sollen in Nahrungsergänzungsmitteln mindestens 15 Prozent der für den Menschen empfohlenen Tagesration des jeweiligen Stoffes, beispielsweise also eines Vitamins, enthalten sein. Zudem wird auf eine umfassende Information der Verbraucher Wert gelegt. Gemäß den CAC-Leitlinien sollen auf den Produktverpackungen Angaben dazu gemacht werden, welche Mengen des Mittels man höchstens konsumieren sollte. Dies dürfte aber derzeit kaum möglich sein, da solche Höchstmengen noch nicht festgelegt wurden, auch nicht in der EU, wo bereits eine Richtlinie zu Nahrungsergänzungsmitteln verabschiedet wurde . Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums soll die EU-Richtlinie aber um solche Höchstwerte ergänzt werden. Zwar sind die verabschiedeten Codex-Richtlinien unverbindlich; trotzdem dürften sie im internationalen Handel Bedeutung erlangen.



Artikel vom 28.07.2005
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