Aktuell
Informationsgesetz vorerst gestoppt
Zukunft des Verbraucherinformationsgesetzes offen / Neuregelung ist nicht vor dem Frühsommer zu erwarten
Berlin (age). Das Schicksal des Verbraucherinformationsgesetzes erscheint derzeit völlig offen, nachdem es Mitte Dezember von Bundespräsident Prof. Horst Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet wurde. Zwar will die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der den Bedenken des Bundespräsidenten Rechnung trägt. Sollten die jedoch nicht zweifelsfrei ausgeräumt werden können oder wesentliche Passagen aus der Vorlage gestrichen werden müssen, soll der Entwurf „sehr schnell in der Schublade verschwinden“.
Eine erneute Zurückweisung werde man nicht riskieren, hieß es vor Weihnachten in Berliner Regierungskreisen. Unterdessen warnte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, vor einem Flickenteppich in Deutschland, sollte die Zuständigkeit für die Verbraucherinformation allein bei den Ländern liegen. Nach Einschätzung von Bleser wird eine Neuregelung nicht vor dem Frühsommer diesen Jahres zustandekommen. Eine Absage erteilte der CDU-Politiker Forderungen, inhaltliche Änderungen am Entwurf vorzunehmen und weitergehende Informationsrechte für die Verbraucher festzulegen. Unterdessen hat Bundespräsident Prof. Horst Köhler Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Schreiben über die Gründe für seine Entscheidung unterrichtet. Seiner Auffassung nach verstößt das Verbraucherinformationsgesetz gegen das Verbot des Artikels 84 des Grundgesetzes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben durch Bundesgesetze zu übertragen.
Dieses Aufgabenübertragungsverbot sei ein Ergebnis der Föderalismusreform, schreibt der Bundespräsident. Die neue grundgesetzliche Vorschrift stelle klar, dass Gemeinden und Gemeindeverbände als Teile der Länder allein durch landesgesetzliche Zuweisung mit dem Vollzug von Bundesgesetzen betraut werden können. Das Verbraucherinformationsgesetz gebe jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen über verbraucherrelevante Daten, die bei Behörden der Gemeinden vorhanden seien, heißt es weiter. Angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes könne nicht darauf abgestellt werden, dass kommunale Behörden nur dann informationspflichtig seien, wenn sie sachlich für das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zuständig seien. Damit füge sich das Gesetz in die Grundkonzeption der geltenden Informationsfreiheitsgesetze ein. Diese machten einen Informationsanspruch nicht davon abhängig, ob die informationspflichtige Stelle sachlich zuständig sei, sondern allein davon, ob bei der Stelle entsprechende Informationen vorhanden seien.
Die Verpflichtung der kommunalen Behörden, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden, stellt nach Angaben Prof. Köhlers eine Aufgabenübertragung im Sinne des Artikels 84 dar. Darin sieht der Bundespräsident einen klaren Verstoß gegen die seit dem 1. September dieses Jahres geltende „negative Kompetenzvorschrift“ des Artikels 84 Absatz 1 Satz 7, der „mich daran hindert, das Gesetz auszufertigen“. In einer Stellungnahme vom 30. November habe die Bundesregierung mitgeteilt, so der Bundespräsident, dass mit den Ländern Konsens darüber hergestellt worden sei, in Bundesgesetzen geregelte neue Verpflichtungen für staatliche Stellen allgemein an die zuständigen Stellen zu adressieren und Kommunen in Gesetzen nicht zu nennen.
Siehe auch Bericht auf Seite 9.
Weitere Nachrichten aus Fokus vom 04.01.2007:
Keine raschen Fortschritte
Risiko selbst abschätzen
Milch und Butter rückläufig
Die Leere des Raumes
Kaffee ist der Mega-Bestseller der Zukunft
Thema „Sandwich-Design“
Bio-Branche setzt auf Gesundheit und Genuss
Vielseitiges Rahmenprogramm geboten
Discounter verlieren Kunden
Schokolade ist buchstäblich in aller Munde


RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"