Aktuell
Informationsanspruch wird abgemildert
Nachgebesserten Entwurf für das Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet
Berlin (age). Nachdem Bundespräsident Prof. Horst Köhler dem Gesetz vor vier Monaten seine Unterschrift verweigert hatte, hat das Bundeskabinett einen nachgebesserten Entwurf für das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beschlossen.
Konkret war das Gesetz nach Ansicht des Staatsoberhauptes dem Artikel 84 der Verfassung zuwidergelaufen, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat jetzt in seinem Entwurf die Länder zwischengeschaltet.
Im Verbraucherinformationsgesetz werden die Behörden dazu verpflichtet, die Namen von Unternehmen zu veröffentlichen, die gegen die für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände geltenden Vorschriften verstoßen. Zudem sollen die Bürger bei den Behörden leichter Informationen über solche Firmen erhalten. Der Gesetzgeber erhofft sich von den Neuregelungen, Vorkommnisse wie etwa die wiederholten Gammelfleischskandale verhindern zu können. Jetzt sei es wichtig, das Gesetz möglichst schnell in Kraft zu setzen, betonte der Minister. Über mögliche Nachbesserungen wie die Einbeziehung von Unternehmen in die Auskunftspflicht könne später entschieden werden.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) begrüßt dagegen ausdrücklich, dass im Verbraucherinformationsgesetz auf einen unmittelbaren gesetzlichen Informationsanspruch gegen die Unternehmen verzichtet werden soll. Aus Gründen des Wettbewerbs hätten Unternehmen selbst ein hohes Interesse daran, die Wünsche der Verbraucher einschließlich ihres Informationsbedarfs bezüglich der angebotenen Produkte zu befriedigen.
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