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Imitierte Lebensmittel im Visier

Verstöße sollen bei Bäckern und Gastronomen überproportional hoch sein


Hamburg (p). Supermarktkunden würden mit immer mehr gefälschten Lebensmitteln wie Analogkäse oder Schinkenimitaten getäuscht, so die Nachrichtenagentur AP in einer Meldung letzte Woche.

Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichte eine Liste von elf weiteren Produkten, bei denen Kunden nach Überzeugung der Verbraucherschützer etwas vorgemacht wird. Als Beispiel wird etwa gepresstes Fischeiweiß in Garnelenform gezeigt, das täuschend echt aussieht. In einem „Meeresfrüchtecocktail“ fehlen die Meeresfrüchte, in Schokoladenkeksen ist keine Schokolade.

Aber nicht nur Supermarktkunden würden getäuscht, vor allem in der Gastronomie und bei Bäckereien gebe es ein Problem mit Schinken-Imitaten und künstlich hergestelltem Käse. Dort seien die Verstöße überproportional hoch, sagte Peter Hauk, der Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg, letzte Woche gegenüber AP.

Im Jahr 2008 seien in Baden-Württemberg 43Prozent des in Restaurants, Gaststätten, Imbissbetrieben oder Bäckereien auf Pizzas verwendeten Schinkens und 20Prozent des Käses nicht echt gewesen.

Wie es in der Meldung weiter heißt, sehe Hauk für die Politik nur begrenzte Möglichkeiten, um gegen Lebensmittelimitate vorzugehen. Die Herstellung und die Verwendung von Imitaten liege in der Entscheidung der Unternehmen, so der CDU-Politiker.

Wenn im Produktionsverfahren Pflanzenfette deutlich hitzebeständiger und länger haltbar seien und sich am Ende das Käse-Imitat im Geschmack nicht von echtem Käse unterscheiden lasse, dann könne die Politik das der Industrie nicht verwehren, sagte Hauk weiter. Der Minister forderte die Industrie allerdings zu klaren Inhaltsangaben auf der Verpackung auf.

Als „Kunstkäse“ oder „Analogkäse“ bezeichnet man Imitate von Käse, die nicht oder nur zu einem Anteil aus Milch oder Milchprodukten hergestellt werden. Dabei wird das Milchfett durch andere tierische oder pflanzliche Fette ersetzt, zum Teil auch das Milcheiweiß durch solches anderer Herkunft. Der Käse ist nicht gesundheitsschädlich und darf auch bei richtiger Kennzeichnung vertrieben werden. Wichtig ist, dass Betriebe bei der Verwendung des Imitats dies für die Verbraucher auch deutlich kenntlich machen.

Eine Kennzeichnungspflicht für die Verwendung von „Kunstkäse“ besteht nicht. Vielmehr ist es nach der Gemeinsamen Marktordnung der EU, in der u. a. der Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse geregelt ist, unzulässig, Erzeugnisse, bei denen Milchfett gegen pflanzliches Fett ausgetauscht wurde, im Handel mit dem Namenszusatz „Käse“ zu bezeichnen. Daher sind Bezeichnungen wie „Kunstkäse“, „Analogkäse“ oder „Käseimitat“ nicht gestattet.


Artikel vom 15.07.2009
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