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Hygienische Harmonisierung

Neues Lebensmittelhygienerecht ab 1. 1. 2006 / LMHV ein Auslaufmodell mit Vorbildcharakter für das neue Recht


Mannheim (bgn). Lebensmittelvergiftungen und Lebensmittelinfektionen in Deutschland halten sich auf einem hohen Niveau. Das geht aus Untersuchungen im Rahmen eines WHO-Programms seit 1985 hervor. Etwa 200.000 gemeldete Fälle jährlich. Salmonellen überwiegen dabei immer noch als Lebensmittelvergifter. Wie die Statistik von 1993 bis 1998 zeigt, spielen dabei Pudding und Cremes, Eier bzw. Eiprodukte, Hackfleischerzeugnisse, majonnaisehaltige Produkte, Wurst, Fleisch, Konditoreiwaren und Geflügel die größte Rolle bei Lebensmittelvergiftungen. Vor allem bei Produkten mit Verfallsdatum und den sonstigen kühlungsbedürftigen Lebensmitteln ist eine hygienisch einwandfreie Handhabung und das richtige persönliche Verhalten während der Produktion besonders wichtig.

Schon lange geplant

Die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene ersetzt ab 1. 1. 2006 die deutsche Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). Die Einbindung der europäischen Verordnungen in das deutsche Recht erfolgt durch das am 18.08.2005 veröffentlichte Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, das ab 01.01.2006 das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, verschiedene Verordnungen für spezielle Lebensmittel und andere Rechtsvorschriften zumindest teilweise ersetzt.

Starttermin für Betriebe

Mit dem ab 1. 12. 2006 direkt für die Betriebe geltenden, europäischen Vorschriftenwerk soll im einzelnen Folgendes bewirkt werden:

– Überwachung der Lebensmittelsicherheit auf EU-Ebene.

– Die Lebensmittelsicherheit soll einheitlich geregelt werden von der Urproduktion bis zum Endverbraucher („From farm to fork“).

– Jeder Unternehmer, der mit Lebensmitteln umgeht, hat ein Hygienemanagementsystem gemäß HACCP einzurichten (bisher mit Ausnahme der Urproduktion), dies kann betriebsindividuell, jedoch auch branchenspezifisch (z. B. als anerkannte, in Brüssel notifizierte Lebensmittelhygieneleitlinie erfolgen).

– Die Dokumentation der Lebensmittelhygiene wird Pflicht, soll jedoch der Art und Größe des Betriebes angemessen sein.

– Branchenspezifische (nationale und europäische) Leitlinien sollen weiter gefördert werden. Die bisher schon existierenden, anerkannten Leitlinien behalten auch in Zukunft ihre Gültigkeit, sofern sie der noch bis zum 31. 12. 2005 geltenden europäischen Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene entsprechen.

– Lebensmittelbetriebe müssen generell registriert bzw. zugelassen sein.

Änderungen im Detail

Diese Inhalte der europäischen Verordnung sind (bis auf die Dokumentationspflicht, die zwar in der LMHV nicht genannt ist, aber als Nachweis der Sorgfalt mehr oder weniger erforderlich war) grundsätzlich nicht neu, d.h. ein Betrieb, der bisher schon gemäß LMHV produzierte, wird diesbezüglich nicht mit bedeutsamen Änderungen zu rechnen haben.

Für die Betriebe können sich Änderungen ergeben, da folgende Punkte rechtlich bindend festgeschrieben wurden:

– die getrennte Lagerung von Rohstoffen und verarbeiteten Erzeugnissen

– bestimmte Anforderungen an Lagerung von Verpackungs-/Umhüllungsmaterial und

– die Temperaturkontrolle kühlungsbedürftiger Lebensmittel

Für bestimmte Lebensmittelgruppen sollen unter dem LFGB spezielle Verordnungen erstellt werden.

Basishygiene

Die neue EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene enthält die so genannte „Basishygiene“ betreffende Maßnahmen für

– Betriebsstätten, Produktionsräume

– Wasser

– Abfälle, Abwasser

– Maschinen und Anlagen

– Reinigung und Desinfektion

– Schädlingsbekämpfung

– Umgang mit Lebensmitteln, Gestaltung des Herstellungsprozesses

– Persönliche Hygiene, Verhalten am Arbeitsplatz

– Ausbildung der Mitarbeiter

Die zu treffenden Maßnahmen sind praktisch identisch mit den in der LMHV genannten Anforderungen. Insofern sind in dieser Hinsicht keine „Überraschungen“ zu erwarten.

Vorsorgen ist besser als heilen

Diese allgemein geltenden Anforderungen dienen alle dem Ziel, dass die Lebensmittel keine Krankheitserreger in gesundheitlich bedenklicher Menge enthalten und dass die Vermehrung unerwünschter Mikroorganismen verhindert und die Hygiene im herstellenden Betrieb leicht eingehalten werden können. Werden solche Maßnahmen nicht getroffen, können sich Mikroorganismen rasant und unkontrolliert vermehren.


Artikel vom 05.01.2006
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