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Hohes Ausbildungsniveau bestätigt

EU könnte deutschen Meistertitel anerkennen / Attraktivität bliebe weiter erhalten


Berlin (ke). Die deutschen Ausbildungsgänge zum Meister in zulassungspflichtigen Handwerken – zu denen auch das Nahrungsmittelhandwerk zählt – werden künftig möglicherweise von der EU anerkannt. Sie sollen in die dritte Qualifikationsstufe der neuen EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie (2005/36/EG vom 7.9.2005) eingestuft werden. Zum Ärger von Deutschland finden sich bisher die als qualitativ hochwertig geltenden deutschen Berufsabschlüsse, mit Ausnahme der Gesundheitsberufe, nur auf der zweitniedrigsten Stufe wieder.

Gegenstand der Richtlinie sind Vorschriften, nach denen ein EU-Land die in einem anderen EU-Land erworbenen Qualifikationen und Berufserfahrungen anerkennt. Grundlage bildet ein fünfstufiges Qualifikationsschema. Der Weg zu diesem jetzt erreichten Stand war lang und beschwerlich. Andere EU-Mitgliedstaaten befürchteten durch die Aufnahme der Meisterausbildungen in die Richtlinie zunächst, dass die Freizügigkeit ihrer Handwerkszugehörigen zu stark eingeschränkt werde.

Diese Befürchtungen konnten laut Bundeswirtschaftsministerium nun ausgeräumt werden. Nach Angaben des Ministerium wird als nächstes ein schriftliches Abstimmungsverfahren eingeleitet. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, sieht in dieser Entwicklung das hohe Niveau der deutschen Meisterausbildungsgänge bestätigt. Ebenso sei es dadurch weiterhin attraktiv, seine Ausbildung zum Meister zu absolvieren.

Die endgültige Entscheidung liegt allerdings in der Hand des für die Richtlinie zuständigen Regelungsausschusses. Noch will die EU keine Garantie für den von der Bundesregierung gewünschten Termin bis Herbst abgeben.


Artikel vom 26.07.2007
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