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Höhere Rechtsicherheit für Bäckereien

Überwachungsbehörden vor Ort können bei Dokumentation und Rückverfolgbarkeit fallweise entscheiden


Stuttgart (wkr). Fast 90 Prozent der Lebensmittelhersteller in Europa produzieren in handwerklich geprägten Strukturen – europäische Gesetz zur Lebensmittelhygiene und die Auslegung der HACCP-Vorschriften orientieren sich aber vornehmlich an einer industriellen, automatisierten Massenproduktion weniger Produkte. Dabei lassen sich Dokumentation und Rückverfolgbarkeit relativ leicht mit geringem Aufwand leisten.

Im Bäckerhandwerk stellt sich mit einigen hundert unterschiedlichen Gebäcken im Sortiment und Sonderanfertigungen eine ganz andere Situation dar, weshalb Dr. Peter Liese die unzumutbare Anwendung der Vorschriften an den Pranger stellte (siehe auch Seite 1): „Niemand würde die Europäische Union ernst nehmen, wenn Sie von einem Konditormeister verlangte, dass er bei jeder Hochzeitstorte eine Dokumentation über die Inhaltsstoffe und den Verarbeitungsprozess anfertigt.“

Europaweit sind in den 27 Mitgliedsstaaten rund 150.000 Bäckereien und Konditoreien mit ungefähr 1,7 Mio. Mitarbeitern von dieser Regelung betroffen, die Mehrheit wird jetzt entlastet. Dr. Eberhardt Groebel vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßte die gewonnene Flexibilisierung als ganz entscheidenden Schritt zum Bürokratieabbau in der bäckerischen Unternehmensführung: „Die flexible Anwendung der HACCP-Vorschriften gefährdet ja in keiner Weise die tatsächliche Hygiene in den Betrieben,“ so Groebel.

Freilich gäbe es einen Regelungsbedarf für die hygienische Praxis, aber mit der europäischen Verbraucherschutzlinie und der Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie seien weitere Gesetze überflüssig, so Groebel weiter. Erstmals unterstützt auch der ZDH als Dachverband das Anliegen des Bäckerhandwerks, das auch für Metzger und Konditoren die Entlastung bewirkt.

In Südwestfalen hatten sich die Lebensmittelkontrolleure vermehrt angeschickt, im Nebeneinander von Europarecht und nationaler Vereinbarung zur Hygienepraxis, die volle Dokumentation zu fordern. Unter die Rechtsunsicherheit auf beiden Seiten kann mit den vorgeschlagenen Gesetzestexten von Dr. Liese ein Schlussstrich gezogen werden: Am 22./23. Mai stimmt das EU-Parlament über die geplante Änderung ab, und die Vorzeichen für einen mehrheitlichen Beschluss stehen sehr gut, so der Europaparlamentarier – nur die SPD wird Lieses Anträge nicht unterstützen.


Artikel vom 29.04.2008
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