Trends & Märkte
Herkunftsschutz bei Lebensmitteln
Zunehmendes Interesse: Erhebliches Wertschöpfungspotenzial für die Regionen
Berlin (age). Die Bedeutung eines Herkunftsschutzes bei Lebensmitteln nimmt auch in Deutschland zu. Das ist bei einer Informationsveranstaltung zum Thema „Geschützte regionale Produkte“ deutlich geworden, die die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) in Berlin veranstaltet hat. Manfred Heuser , Regionalmanager der CMA, bezifferte die aktuelle Zahl der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus Deutschland, die unter besonderem Schutz der EU stehen, auf 36. Darüber hinaus würden derzeit knapp 60 Anträge bearbeitet. Zwar sei dies angesichts von mehr als 700 geschützten Produktbezeichnungen aus 17 EU-Staaten mit dem eindeutige Schwerpunkt auf Italien, Frankreich, Spanien und Portugal noch immer vergleichsweise gering; es zeige sich jedoch ein wachsendes Interesse der deutschen Lebensmittelwirtschaft an einem Herkunftsschutz. Der CMA-Regionalmanager sprach von einem erheblichen Wertschöpfungspotenzial des EU-Schutzes für die Regionen. Ähnlich äußerte sich Prof. Richard Balling vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium.
Steigende Umsatzanteile
Seinen Angaben zufolge belaufen sich die Umsätze von Erzeugnissen mit geschützten Herkunftsangaben allein in Italien auf etwa 9 Mrd. Euro im Jahr. In Bayern liege dieser Wert mittlerweile immerhin bei 3,2 Mrd. Euro. Dies entspreche einem Anteil von 10 Prozent am Umsatz des produzierenden Ernährungsgewerbes. Prof. Balling sagte voraus, dass die öffentliche Förderung geschützter Herkunftsbezeichnungen künftig tendenziell zunehmen werde und verwies auf die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Mit der Konzentration der Absatzförderung in der EU auf Qualitätsprodukte gehe eine insgesamt steigende Bedeutung von Erzeugnissen mit Herkunftsschutz einher. Die Informationsveranstaltung war Bestandteil der bundesweiten Informationskampagne, die die CMA mit finanzieller Beteiligung der EU-Kommission durchführt.
„Die Schutzbezeichnungen wirken im Prinzip wie eine Marke“, stellte Prof. Balling fest. Zudem verhinderten sie, dass der Produktname zum Gattungsbegriff werde. Schließlich würden durch die Eintragung das Qualitätsniveau angehoben und das Image für Produkt, Produzenten und Region gefördert. Der Ministerialbeamte kritisierte gleichzeitig ein langwieriges Antragsverfahren insbesondere beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dessen Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Antragstellung bei der Europäischen Kommission. Nach den Worten von Dr. Horst Schubert vom Herkunftsverband Thüringer und Eichsfelder Wurst trägt die Thüringer Bratwurst als kulinarisches Kulturgut wesentlich zur Imageförderung des Landes bei. Als Beispiele nannte er das erste deutsche Bratwurstmuseum und diverse Grillwettbewerbe. Sternekoch Matthias Buchholz aus Berlin bezeichnete regionale Produkte – und insbesondere die EU-weit geschützten Originale – als wichtigen Bestandteil der deutschen Spitzengastronomie. Sie repräsentierten die kulinarische Vielfalt der Regionen.
Voraussetzungen erfüllen
Die Thüringer Rostbratwurst zählt ebenso wie Lübecker Marzipan oder Schwarzwälder Schinken zu den geschützten geographischen Angaben (g.g.A.). Bei diesen Erzeugnissen besteht mindestens eine Verbindung zwischen dem Herkunftsgebiet und einer der Produktionsstufen. Das bedeutet, dass das Produkt entweder in der betreffenden Region erzeugt und/oder hergestellt und/oder verarbeitet wird. Demnach müssen bei der g.g.A. die Rohstoffe nicht aus der Region stammen. Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) gelten schärfere Voraussetzungen. Für eine Eintragung in diese Kategorie muss das Produkt in der Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Auch die verwendeten Rohstoffe müssen aus der Region stammen.
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