Aktuell

Handwerk subventioniert die Industrie

Ökosteuer: Die Streichung der Bagatellgrenzen wäre positiv fürs Handwerk


Göttingen (p). Im Juni 2005 fand ein Gespräch der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen (VHN) und des Seminars für Handwerkswesen (SfH) an der Universität Göttingen – Forschungsstelle im Deutschen Handwerksinstitut e.V. – mit Vertretern der niedersächsischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie dem zuständigen Experten für die Ökologische Steuerreform der Grünen Bundestagsfraktion, Dr. Reinhard Loske, statt. Gegenstand des Gesprächs waren die Ergebnisse einer Untersuchung, die das SfH im letzten Jahr zu den „Auswirkungen der Ökologischen Steuerreform nach der 5. Stufe“ vorgelegt hatte.

Einer der Hauptkritikpunkte der Ökologischen Steuerreform stellt aus Sicht des Handwerks die Sockelbetragsregelung dar, nach der alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zunächst einen „Selbstbehalt“ in Höhe von 512,50 Euro jeweils für Strom und Brennstoffe zu zahlen haben, bevor der ermäßigte Steuersatz von derzeit 60 Prozent zum Tragen kommt. Die Untersuchung hatte festgestellt, dass die Mehrzahl der produzierenden Handwerksbetriebe auf Grund der Sockelbetragsregelung gar nicht in den Genuss der Steuerbegünstigung für das Produzierende Gewerbe kommt, weil ihr Energieverbrauch bei Strom und Brennstoffen unterhalb der Bagatellgrenzen liegt, ab denen der ermäßigte Steuersatz erst greift. Daraus resultiert eine von Anfang an im Gesetz angelegte Diskriminierung des kleinbetrieblichen Wirtschaftsbereiches Handwerk gegenüber der Industrie. Während das Handwerk nach Inkrafttreten der 5. Ökosteuerstufe im Jahr 2003 jährlich mit 345 Mio. Euro belastet wird, profitiert die energieintensive Investitionsgüterindustrie mit einer Nettoentlastung von 877 Mio. Euro von der Ökologischen Steuerreform. Dadurch ergibt sich die paradoxe Situation, dass das vergleichsweise energiesparsame und relativ arbeitsintensive Handwerk quasi über die Ökologische Steuerreform die Industrie subventioniert. Hier besteht aus Sicht des Handwerks dringender Handlungsbedarf, nicht zuletzt, um die mangelnde Akzeptanz der Ökosteuer bei den vielen Handwerksbetrieben durch Beseitigung dieser Ungleichbehandlung zu erhöhen.

Nach Berechnungen des SfH würde sich durch einen Wegfall der Sockelbetragsregelung bzw. des Selbstbehalts bei der Ökosteuer die Gesamtbelastung des Wirtschaftsbereiches Handwerk bei Brennstoffen insgesamt um ca. 182 Mio. Euro auf 163 Mio. Euro verringern. Das entspricht verglichen mit heute einer Entlastung von über 50 Prozent. Bei einem Wegfall der Sockelbetragsregelung wäre mit Mindereinnahmen bei der Ökosteuer im Produzierenden Gewerbe und in der Landwirtschaft in einer Größenordnung von ca. 500 Mio. Euro zu rechnen. Das entspricht lediglich gut 2 Prozent des jährlichen Gesamtaufkommens der Ökosteuer.

Die Vertreter der Grünen sagten zu, sich bei den demnächst anstehenden Gesprächen zur Weiterentwicklung der Ökologischen Steuerreform für eine Streichung der Sockelbetragsregelung im Interesse der kleinen Betriebe einzusetzen.


Artikel vom 06.07.2005
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