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Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sorgt für Entlastung von Unternehmern und Privatpersonen / GWG wieder auf 410Euro erhöht

Zum 1.1.2010 wird der Einkommensteuer-Grundfreibetrag noch einmal angehoben, die Steuersätze sind bei gleichem Einkommen niedriger als 2009. Foto: colourbox Foto: colourbox
Unternehmensteuer
Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes treten zum 1.1.2010 Korrekturen bei der Unternehmensteuer in Kraft. Diese betreffen die Zinsschranke und die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Mantelkäufen, aber auch das für das Handwerk wichtige Thema der geringwertigen Wirtschaftsgüter. So wird der Abzugsbetrag, bis zu dem geringwertige Wirtschaftgüter (GWG) sofort steuerlich abgeschrieben werden können, wieder auf 410Euro erhöht.
Erbschaftsteuer
Ebenso sieht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Korrekturen bei der Erbschaftsteuer vor. Mit dieser neuen Ausgestaltung ist eine erbschaftsteuerverträgliche Lösung für die Betriebe des Handwerks sichergestellt, auch wenn das Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht für Todesfälle zum 31.12.2009 ausläuft. So wird die betriebliche Haltefrist zum Jahresbeginn von 7 auf 5 Jahre abgesenkt. Gleiches gilt für die Lohnsummenfrist. Darüber hinaus müssen über diesen Zeitraum von 5 Jahren auch nicht mehr 650Prozent der Lohnsumme erhalten werden, sondern lediglich noch 400Prozent. Das Lohnsummenkriterium gilt zudem anstatt für Betriebe ab 10Mitarbeitern künftig erst für Betriebe mit mehr als 20Mitarbeitern. Zudem wird der Steuertarif für Geschwister, Nichten und Neffen verbessert. Die Steuersätze variieren ab dem Jahreswechsel zwischen 15 und 43 Prozent.
Erhöhte Umsatzsteuergrenze
Auf Drängen des ZDH wurde die bestehende Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern verlängert. Noch bis zum 31.12.2011 können Betriebe bis zu einer Umsatzsteuer von 500.000Euro die Ist-Versteuerung anwenden. In den alten Bundesländern wurde die Grenze bereits zum 1.7.2009 dieser Regelung angepasst und von 250.000 auf 500.000 verdoppelt. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, im Rahmen der Reform des Umsatzsteuerrechts einen grundlegenden Wechsel zur Ist-Versteuerung zu prüfen.
Erweiterte Abschreibung
Handwerksbetriebe können noch bis zum 31.12.2010 erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. So wurde der 7 g-EStG-Investitionsabzugsbetrag, der insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks von großer Bedeutung ist, deutlich verbessert. Ebenso ist noch bis zum Ende des nächsten Jahres die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.
Einkommensteuertarif
Es ist ein Erfolg der kontinuierlichen Lobbyarbeit des ZDH, dass bereits 2009 Einkommensteuererleichterungen in Kraft getreten sind. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde zum 1.7.2009 der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt und der steuerliche Grundfreibetrag angehoben. Zum 1.1.2010 wird der Grundfreibetrag noch einmal angehoben, auf 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.009 Euro für Ehepartner. Außerdem sind die Steuersätze bei gleichem Einkommen niedriger als 2009. Diese Maßnahmenverbessern die Ertragslage von Personenunternehmen und können dazu beitragen, den privaten Konsum und damit die Auftragslage im Handwerk zu stärken.
Versicherungsbeiträge
Ab 1.1.2010 können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung werden dagegen nur noch als Sonderaugaben anerkannt, sofern die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft werden.
Familien mit Kindern
Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hat die neue Bundesregierung zudem Familien gestärkt. Der Kinderfreibetrag wird zum Beginn des neuen Jahres auf 7.008 Euro angehoben.
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