Tagungen & Messen
Handwerk hofft auf politische Impulse
Pressekonferenz zur IHM: Die Stimmung ist besser als die tatsächliche Lage

IHM-Vor-Pressekonferenz (v.l.n.r.) mit Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und Heinrich Traublinger, Vorsitzender des Aufsichtsrates der GHM, ZDH-Vizepräsident und Präsident der Kammer für Münch
Als Grunde für die Aufbruchstimmung nannte er die anhaltend hohe Auslandsnachfrage sowie „gute Signale der Tarifparteien“. Außerdem habe die große Koalition aus Sicht des ZDH eine Reihe richtiger Entscheidungen getroffen. So decke sich das Positionspapier der Regierung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie mit den Branchen-Erwartungen. Die Mehrwertsteuererhöhung lehnt das Handwerk jedoch weiterhin ab. So käme mit der geplanten Steuerreform die größte Steuererhöhung der Nachkriegsgeschichte – 48 Mrd. Euro aus Mehrwertsteuer, Versicherungssteuer, „Reichensteuer“ und „Koch-Steinbrück-Liste“ – auf Betriebe und Bürger zu. Die Absenkung der Lohnzusatzkosten hingegen sei richtig, sie müsse aber durch Einsparungen und Reformen umgesetzt werden. Geldspritzen von der rechten in die linke Tasche ersetzten keine Reformen. Zumal von der Mehrwertsteuererhöhung noch nicht einmal ein Drittel dafür eingesetzt werden soll. Schleyer hofft auf einen „großen Ruck“ für Deutschland, dessen Startsignal aber von der Politik kommen müsse. „Das Vertrauen, das gerade jetzt in der Wirtschaft und bei den Menschen wächst, darf nicht wieder verspielt werden.“
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) ist gegen die von der Bundesregierung geplante Verschiebung der Erbschaftsteuerreform auf den 1. Januar 2008. ZDH-Vizepräsident Heinrich Traublinger, Präsident der HWK für München und Oberbayern sowie Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Handwerksmessen (GHM), München, verwies darauf, dass eine Verknüpfung der Erbschaftssteuer- mit der Unternehmensteuerreform weder sinnvoll noch notwendig sei. Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Erbschaftssteuerschuld bei Betriebsfortführung über einen Zeitraum von zehn Jahren zu stunden.
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