Trends & Märkte

Grundpreis ist oft falsch

Groß- und Familienpackungen nicht preisgünstiger


Stuttgart (age). Die Verbraucher in Deutschland müssen entgegen allgemeiner Annahme beim Einkauf im Einzelhandel damit rechnen, für Groß- und Familienpackungen einen Preisaufschlag zu bezahlen. Das belegt eine soeben abgeschlossene Studie des Fachgebiets Agrarmärkte und Agrarmarketing der Universität Hohenheim, die von Dr. Eckhard Benner betreut wurde.

In die Untersuchung gingen 19 deutsche und acht französische Einkaufsstätten des Lebensmitteleinzelhandels unterschiedlicher Handelsketten ein. Wie Dr.Benner berichtete, konnten in den untersuchten deutschen Einkaufsstätten insgesamt 122 Produkte und in den französischen Geschäften 96 Erzeugnisse identifiziert werden, die mit Preisaufschlägen vermarktet wurden. Nachgewiesen wurden Grundpreisaufschläge sowohl bei Lebensmitteln als auch bei Drogerieartikeln. Betroffen waren unter anderem Schokolade, Fischstäbchen, Käse, Konservengemüse, Frühstückscerealien, Haselnusskerne, Bratfette, Mehl, Wurst, Waschpulver, Rasierklingen und Windeln. Von Preisaufschlägen sind laut Studie überwiegend Markenprodukte betroffen; sie sind aber auch bei den so genannten Handelsmarken vorzufinden.

Wie die Studie außerdem zeigte, geht die Vermarktung von Großpackungen mit Grundpreisaufschlägen oft mit separater Platzierung der teureren Produkte einher, so dass dem Kunden ein direkter Preisvergleich erschwert ist. Außerdem können die im Grundpreis teureren Großpackungen auch mit Zusatzbeschriftungen wie beispielsweise „Angebot“, „Aktion“ oder „Vorteilsgröße“ versehen sein, die einen Preisvorteil suggerieren.

Die Untersuchung hat nach Darstellung von Dr.Benner ferner deutlich werden lassen, dass die gesetzliche Grundpreisauszeichnung nicht lesbar, falsch oder sogar nicht vorhanden sein kann. Erschwert sein kann der Preisvergleich aber auch dann, wenn der Grundpreis angegeben wird. Dies ist dort der Fall, wo die Grundpreisauszeichnung anhand unterschiedlicher Maßeinheiten, wie Milligramm oder Kilogramm, sowie bei Konserven in Liter oder Gramm erfolgt. Für die Verbraucher gelte es daher, aufmerksam zu sein, rät Dr.Benner. Allerdings seien auch die zuständigen staatlichen Behörden gefordert. Sie müssten dafür Sorge tragen, dass die Grundpreisauszeichnung, die den Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern solle, nicht nur vorhanden, sondern auch richtig sei. Schließlich sollte der Gesetzgeber darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll sei, die Grundpreisauszeichnung zu vereinheitlichen.


Artikel vom 29.09.2005
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