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Gnadenschuss für den Ladenschluss

Nordrhein-Westfalen kippt als erstes Bundesland das Ladenschlussgesetz


Düsseldorf/Frankfurt (kh). In der Ausgabe 28 vom 15. Juli hat die ABZ schon damit spekuliert, dass der Ladenschluss in einigen Bundesländern wohl bald fallen wird. Das ist jetzt in Nordrhein-Westfalen passiert. Das Kabinett von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers machte in dieser Woche ernst und beschloss die Abschaffung des Ladenschlusses.

Rund um die Uhr

Die NRW Landesregierung will das entsprechende Gesetz noch vor dem Weihnachtsgeschäft auf den Weg bringen. Der Sonntag wird weiterhin von der kompletten Freigabe ausgeschlossen. Die Bäcker dürfen aber bekanntlich am Sonntag frische Backwaren anbieten und verkaufen.

Von Montag bis Samstag ist es dann möglich, dass die Geschäfte praktisch rund um die Uhr geöffnet haben. Die Freigabe wurde zuletzt von einigen Landesinnungsverbänden massiv kritisiert, allen voran macht sich der bayerische Bäckerinnungsverband nach wie vor stark für eine Manifestierung der bisherigen Ladenöffnungszeiten.

Profiteure und Verlierer

Viele befürchten, dass vor allem die großen Einkaufszentren am Rande von Ballungszentren und Großstädten von der Regelung profitieren werden, die Innenstadtlagen aber weiter unter Druck geraten. Auch ist damit zu rechnen, dass vor allem in kleinen und mittleren Städten von der Option länger zu öffnen, nur bedingt Gebrauch gemacht wird, was zusätzlich zu einem Abfluss von Kaufkraft in die Ballungsräume führt. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) begrüßt den Schritt von NRW, mahnt aber gleichzeitig eine einheitliche Regelung für alle 16 Bundesländer an. Davon ist man aber momentan noch weit entfernt. Beispielsweise das Saarland lehnt eine Veränderung des Ladenschlusses weiter gänzlich ab.

Stimmen aus der Wirtschaft

„Das ist für den Handel das richtige Signal“, begrüßte HDE Geschäftsführer Heribert Jöris die NRW Initiative. Rewe Chef Dr. Achim Egner ist ebenfalls für die Liberalisierung: „Jetzt kommen wir endlich weg von einem starren Ladenschlussgesetz und können die Öffnungszeiten für unsere Märkte regeln, wie wir sie benötigen.“

Vor allem bei den Shop-In-Shop Lösungen könnte die Verlängerung der Öffnungszeiten ein Problem werden. Will der Marktbetreiber länger öffnen, ist der Vorkassenbäcker meist auch an diese neuen, längeren Zeiten gebunden. Da nicht mit Umsatzsteigerungen zu rechnen ist, werden somit die Stundenumsätze fallen.


Artikel vom 25.08.2006
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