Aktuell
Gleiche Toleranzgrenze
GVO-Wert für Ökolebensmittel wird angeglichen
Luxemburg (ke). Im Rahmen der Tagung des EU-Rates für Landwirtschaft und Fischerei in Luxemburg einigten sich die Landwirtschaftsminister über eine neue Verordnung zum ökologischen Landbau. Danach bleibt der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Bio-Lebensmitteln auch in Zukunft offenbar „grundsätzlich“ verboten. Ausnahmen sind allerdings möglich.
Mit der neuen EG-Öko-Verordnung ändert sich für die deutschen Verbraucher nur wenig. Die Ökoverbände kritisieren, dass der EU-Standard nach wie vor den „kleinsten gemeinsame Nenner“ darstelle, während die ökologischen Anbauverbände wie Bioland, Demeter oder Naturland strengere Kriterien anlegten.
EU-Öko-Logo ab 2009
Im Dickicht unzähliger Öko-Labels weist künftig ein für die ganze EU gültiges Siegel dem Käufer von Bio-Lebensmitteln den Weg. Das neue Logo kennzeichnet von 2009 an Bio-Waren wie Obst oder Gemüse aus ökologischem Anbau sowie Fertigprodukte wie Kekse, deren Inhaltsstoffe zu mindestens 95 Prozent biologisch hergestellt wurden. Nationale Qualitätssiegel wie das sechseckige deutsche Signet sowie bestehende Branchenzeichen von Ökolandbau-Verbänden werden ergänzt.
Agrarpolitiker und Verbraucherschützer warnten vor einer Verwässerung der Qualitätsstandards und einer Verunsicherung der Verbraucher. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer, derzeitiger Vorsitzender des Ministerrats, erklärte, „die hohen Standards des Ökolandbaus“ würden europaweit auf eine neue Grundlage gestellt. Die neue Ökoverordnung sei „ein Quantensprung“ für den Ökolandbau in Europa.
Die Minister aus Ungarn, Belgien, Italien und Griechenland hätten gegen die Novelle gestimmt. Ihnen erscheinen die zugelassenen Schwellenwerte für tolerierbare Verunreinigung durch transgene Organismen zu hoch.
0,9-Prozent-Schwellenwert
Im Kreuzfeuer der Kritik steht eine Toleranzgrenze von 0,9 Prozent für genetisch modifizierte Organismen, die unabsichtlich Pflanzen verunreinigen könnten, etwa durch Pollenflug. Der 0,9-Prozent-Schwellenwert gilt bereits für konventionelle Lebensmittel und wurde laut EU-Kommission nun auf Ökolebensmittel ausgeweitet. Damit müssen Bioerzeuger keine strengeren Auflagen erfüllen, als konventionelle Produzenten, auch wenn Demeter und Bioland insgesamt niedrigere Schwellenwerte für die gesamte Nahrungsmittelproduktion fordern. Zugelassen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Vitamine oder Enzyme, die aus genetisch modifizierten Bakterien gewonnen wurden, aber nicht selbst verändert sind. Sie sollen dann erlaubt sein, wenn konventionelle Produkte nicht mehr auf dem Markt sind. Diese Zusatzstoffe werden nur noch von drei großen Firmen hergestellt, der Passus greift also dann, wenn diese keine konventionellen Enzyme mehr produzieren.
Nach der Verabschiedung der neuen EU-Ökoverordnung muss die Kommission noch konkrete Durchführungsbestimmungen festlegen. Dazu gehört auch ein neues Öko-Logo, mit dem ab 2009 die nach dem jetzt gefundenen Standard erzeugten Biolebensmittel einheitlich gekennzeichnet werden sollen.
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