Aktuell
Gesundheit der Verbraucher hat Vorrang
EU-Verbraucherminister unterstützen Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel
Brüssel (age). Einstimmig haben die EU-Verbraucherminister am vergangenen Freitag den Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die Werbung für besonders salz-, zucker- oder fettreiche Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu verbieten. Deutschland, das dem Konzept der Nährwertprofile bislang skeptisch gegenüberstand, lenkte ein, nachdem in dem Text die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen eingefügt wurde.
Als Beispiel nannte die Kommission die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben zu Milchprodukten, die aufgrund ihres Fettgehalts möglicherweise nicht den - noch zu erstellenden - Nährwertprofilen entsprechen. Die Verbraucherminister billigten auch die Idee der Kommission, die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben einem Zulassungsverfahren zu unterwerfen. Das Europäische Parlament, das über dieses Dossier gleichberechtigt mit dem EU-Ministerrat mitentscheidet, hatte in seiner ersten Lesung beide Kernelemente des Verordnungsentwurfs abgelehnt. Es wird aber erwartet, dass die Gegner der Nährwertprofile und des Zulassungsverfahrens im Parlament die für die zweite Lesung erforderliche absolute Mehrheit der Abgeordneten verfehlen. Der EU-Kommissar für Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Markos Kyprianou, begrüßte die Position des Ministerrats. Es liege nicht im Interesse der Verbraucher, dass Aussagen über angeblich gesundheitsfördernde Wirkungen oder nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel zugelassen würden, wenn diese Angaben falsch oder irreführend seien und den tatsächlichen Nährwert der Produkte verschleierten.
Verlässliche Werbeaussage
Was drauf steht, muss auch drin sein. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast würdigte die Einigung im Ministerrat als Beitrag zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes in Europa und als wichtigen Schritt im Kampf gegen die drohende Volkskrankheit Übergewicht. „Besonders zufrieden bin ich, dass der Ministerrat voll hinter dem wichtigen Konzept der Nährwertprofile steht“, sagte Frau Künast. Gerade mit Blick auf das Problem des Übergewichts und seinen gesundheitlichen Folgen, vor allem auch bei Kindern, dürften Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt nicht als besonders gesund beworben werden. Lebensmittel dürften nur dann mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden, wenn diese wahr, klar und verständlich seien. Dies werde durch die vorgesehenen Vorschriften sichergestellt.
Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Werbebehauptungen hinsichtlich der Gesundheit zutreffend seien und auf gesicherten wissenschaftlichen Grundlagen beruhten. Nur dann hätten solche Angaben tatsächlich einen Informationswert für die Verbraucher und könnten bei der Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung von Nutzen sein. Von umfassenden Werbeverboten für Lebensmittel, wie immer wieder behauptet werde, könne keine Rede sein. „Verbraucher dürfen nicht getäuscht werden – besonders dann nicht, wenn es um ihre Gesundheit geht“, sagte die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn. Wer mit gesundheitsfördernden Effekten werben wolle, muss die Wirkungen wissenschaftlich belegen können. „Was drauf steht, muss auch drin sein.“
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