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Gentechnikgesetz wird novelliert


Berlin (age). Union und SPD planen nun doch substanzielle Änderungen im Gentechnikrecht. Das geht aus dem Entwurf der Koalitionsvereinbarung hervor, auf den sich beide Seiten in der vergangenen Woche verständigt haben. Danach soll das Gentechnikgesetz novelliert werden. Die Regelungen sollen dabei so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern. In diesem Zusammenhang sollen Definitionen im Hinblick auf die Freisetzung und das In-Verkehr-Bringen sowie die bestehende Haftungsregelung geändert werden. Für Schäden, die trotz Einhaltung aller Vorsorgepflichten und der Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entstehen, sollen die beteiligten Wirtschaftszweige einen Ausgleichsfonds einrichten. Im Umweltteil bekennen sich die künftigen Koalitionspartner zu einem „ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbau erneuerbarer Energien“. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll in seiner Grundstruktur fortgeführt werden. Allerdings soll die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Vergütungen bis 2007 überprüft werden. Die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe soll bis 2009 erhalten werden. Im Rahmen der angekündigten Föderalismusreform wollen Union und SPD an der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur“ festhalten.



Artikel vom 18.11.2005
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