Aktuell

Genossenschaften haben Zukunft


Berlin (hk). „Das neue Gesetz macht die Genossenschaft gerade für mittelständische Klein- und Kleinstbetriebe attraktiv“, sagt Bundeswirtschaftsminister Michael Glos anlässlich der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, das am 18. 8. in Kraft getreten ist.

Im Handwerk bieten Handwerkergenossenschaften Leistungen im Aus- oder Umbau aus einer Hand an und können so unterschiedliche Gewerke mit einem einheitlichen Ansprechpartner abdecken.

Der Schwerpunkt der Reform liegt darin, Anreize für Neugründungen und Erleichterungen für bestehende kleinere und Kleinstgenossenschaften zu schaffen. So können zukünftig bereits 3 Personen eine Genossenschaft gründen. Bislang waren hierfür mindestens 7 Genossen notwendig. Kleinstgenossenschaften bieten sich für viele Formen des Zusammenwirkens an, wie zum Beispiel in der Produktion und im Einkauf. Zudem wurden Erleichterungen für schon bestehende Genossenschaften geschaffen.


Artikel vom 25.08.2006
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Fokus vom 25.08.2006:

Perspektiven für die Innenstädte
Lebensmittel werden wieder teurer
Ditsch: Die Brezelkönige aus Mainz geben Gas
Zeigen, dass Brot Leben und Genuss ist
Den Außer-Haus-Markt richtig bedienen
Fairtrade-Kaffee im Einsatz
Stollwerck baut im Vertrieb ab
Wasgau weiter erfolgreich
Mit einheitlichem Auftritt
Plus will zwei- stellig wachsen

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Fokus


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Dinkel-Hirse-Brot
Rezept der Woche Ballaststoffreiches Brot mit langer Frischhaltung mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!