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Genossenschaften haben Zukunft
Berlin (hk). „Das neue Gesetz macht die Genossenschaft gerade für mittelständische Klein- und Kleinstbetriebe attraktiv“, sagt Bundeswirtschaftsminister Michael Glos anlässlich der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, das am 18. 8. in Kraft getreten ist.
Im Handwerk bieten Handwerkergenossenschaften Leistungen im Aus- oder Umbau aus einer Hand an und können so unterschiedliche Gewerke mit einem einheitlichen Ansprechpartner abdecken.
Der Schwerpunkt der Reform liegt darin, Anreize für Neugründungen und Erleichterungen für bestehende kleinere und Kleinstgenossenschaften zu schaffen. So können zukünftig bereits 3 Personen eine Genossenschaft gründen. Bislang waren hierfür mindestens 7 Genossen notwendig. Kleinstgenossenschaften bieten sich für viele Formen des Zusammenwirkens an, wie zum Beispiel in der Produktion und im Einkauf. Zudem wurden Erleichterungen für schon bestehende Genossenschaften geschaffen.
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