Aktuell
Geistiges Eigentumsrecht
Österreich will Spezialitäten weltweit schützen
Wien (ke). Österreich will Lebensmittelspezialitäten als geistiges Eigentum schützen. Die Basis dazu stellt die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zur Verfügung. Sie definiert „traditionelles Wissen“ als einen Bereich des geistigen Eigentumsrechtes, das daher in einem bestimmten Rahmen unter Schutz gestellt werden kann. Als weltweit erstes Land hat Österreich dazu ein Register des traditionellen Wissens nach Vorgaben der WIPO zu landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln erstellt.
Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Josef Pröll enthält das „Register über Traditionelle Lebensmittel“ derzeit 31 Produkte, die seit mindestens drei Generationen (75 Jahre) mit traditionellem Wissen in den Regionen Österreichs kultiviert oder verarbeitet werden. Darin steht für jedes Produkt eine Beschreibung, ein Kurzdarstellung des traditionellen Wissens, Informationen um die erste historische Offenlegung, die Verbindung zur Region, Inhaber des Wissens.
Aktuell sind in der Datenbank beispielsweise enthalten: Waldviertler Graumohn (g.U.), Steirisches Kürbiskernöl (g.g.A.), Tiroler Speck (g.g.A.), Marchfeld Spargel (g.g.A.), Waldviertler Karpfen, Mostviertler Birnmost. Das Ministerium hatte im Jahr 2005 begonnen, österreichische Regionen und die damit verbundenen kulinarischen Spezialitäten zu erfassen, zu dokumentieren und in der kulinarischen Landkarte systematisch darzustellen.
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