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Gegen die Dumpingpreise

Regierung will Verkauf unter Einstandspreis verbieten


Berlin (ke). Als Konsequenz aus den jüngsten Lebensmittelskandalen soll das Bundesamt für Verbraucherschutz mehr Kompetenz für die länderübergreifende Koordination von Lebensmittelkontrollen bekommen. Gleichzeitig will die große Koalition generell den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis verbieten. Über eine Novellierung des Kartellrechts soll auch der kurzfristige Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis untersagt werden.

Während die deutschen Großmärkte die Pläne gegen Preis-Dumping begrüßen, kritisiert der Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Berlin, diese Absicht. Die Deutschen Großmärkte – vertreten durch ihren Verband GFI – sehen im Dumpingverbot eine Möglichkeit, den scharfen Preiswettbewerb zwischen Discountern zu vermeiden, um dadurch kleinere Lebensmittelgeschäfte und Wochenmarkthändler und damit den Wirtschaftsfaktor Mittelstand zu schützen. Frischeprodukte hätten nun mal ihren Preis – und der sollte nicht missbraucht werden, sondern den Wert eines Produktes signalisieren, so der GFI. Der HDI hingegen lehnt eine Verschärfung des gesetzlichen Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis ab. Auch Discounter würden ihre Waren nicht unter Einstandspreis verkaufen. Zudem müssen gerade auch Fachhändler in der Lage sein, mit kurzfristigen Preisaktionen auf den scharfen Wettbewerb zu reagieren.

Die bisherige gesetzliche Regelung verbietet auf Dauer angelegte Verkaufspreise unter Einstandspreis (§ 20 Abs. 4 GWB).

Bereits heute werden zudem auch bestimmte Einzelaktionen durch das Bundeskartellamt sanktioniert. Das gilt etwa, wenn diese Einzelaktionen für verschiedene Produkte an bestimmten Tagen – etwa als Sonderaktionen jeweils zum Wochenende – in drei aufeinander folgenden Wochen stattfinden.


Artikel vom 25.11.2005
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