Aktuell
GVO-Gesetz zieht sich hin
Koalition bringt Gentechnikänderungsgesetz ein
Berlin (age). Der Bundestag hat das dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes nach kurzer Aussprache an seine Ausschüsse überwiesen. Mit dem Gesetz sollen die noch nicht in das deutsche Recht übertragenen Teile der EU-Freisetzungsrichtlinie umgesetzt werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um form- und verfahrenstechnische Vorschriften, die die Antragstellung und Bearbeitungsfristen sowie Überwachungsmaßnahmen betreffen.
Geregelt werden auch die Pflichten zur Information der Öffentlichkeit, wenn gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ungenehmigt freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, die Gefahren für die menschliche Gesundheit und Umwelt mit sich bringen. Das Gesetz soll zügig beraten werden, um ein EU-Zwangsgeld abzuwenden. Ergänzend beschloss das Kabinett den Entwurf einer dazu gehörigen Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften. Damit sollen weitere Vorgaben der Freisetzungsrichtlinie auf untergesetzlicher Ebene übernommen werden.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates, die aber erst erfolgen dürfte, wenn das dritte Änderungsgesetz abschließend beraten wurde.
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