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Freisetzung genehmigt

BVL lässt Anbau von GVO-Weizen zu


Berlin (p). Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am Dienstag der Universität Rostock die Freisetzung von gentechnisch verändertem Sommerweizen genehmigt. In den Gemeinden Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben-Üplingen (Sachsen-Anhalt) dürfen zwischen 2008 und 2010 auf maximal 72 Quadratmetern je gentechnisch veränderte Weizenpflanzen kultiviert werden. Der Weizen ist nicht für den menschlichen Verzehr oder eine Verfütterung vorgesehen und muss nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet werden.

Das BVL erwartet von dem Versuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie für die Umwelt.


Artikel vom 14.05.2008
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