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Formfehler legte Versammlung lahm
Mitgliederversammlung des Bäckerinnungsverbands Niedersachsen/Bremen vertagt

Nach den Grußworten nach Hause. Eine so kurze Mitgliederversammlung ist in der Geschichte des BIV einmalig. Foto: Winkler
Dies solle künftig nach dem Willen der mitgliederschwachen aber filialreichen Innung, ein Tarif-Verein erledigen, der noch zu konstituieren sei. Damit würde verhindert, dass kein Betrieb aus tarifpolitischen Gründen aus der Innung austreten muss. Dass große Bäckereien wie Thiele darüber nachgedacht hätten, blieb nicht verborgen. Hintergrund: Seit dem 30.11.2005 gibt es keinen allgemein gültigen Manteltarifvertrag mehr, weil dieser auf Beschluss der letztjährigen Mitgliederversammlung gegenüber der NGG gekündigt wurde. Und zwar deshalb, weil die Gewerkschaft kein akzeptables Entgegenkommen in den vorangegangenen Tarifverhandlungen gezeigt hatte. So weit, so gut.
Weniger gut für die montägliche Mitgliederversammlung war der Umstand, dass es auf beiden Seiten, nämlich der Innung Göttingen, auch des Verbandes zu Formfehlern kam. Beide hatten es versäumt auf die in der Satzung vorgeschriebenen Fristen zu achten. So kam der Antrag der Innung Göttingen zu verspätet und der Verband hatte zwei Tage zu spät zur Mitgliederversammlung geladen. Daraus ergibt sich laut Paragraf 20 der Satzung des BIV, dass die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist.
Also trennte man sich nach einer Reihe freundlicher Grußworte und vertagte den nicht beschlussfähigen Teil der Veranstaltung vorläufig auf den 31. Mai, voraussichtlich in Hannover. Dabei wird dann auch über die beiden konträren Anträge abgestimmt werden. Der Antrag der Innung und KHS Göttingen, dass sich der Verband aus den Tarifverhandlungen künftig heraushält und auf politischer Ebene zum zahnlosen Tiger mutiert, und der aktuelle Antrag des Vorstandes des Bäckerinnungsverbandes, dass die Mitgliederversammlung beschließen möge, dass der Verband wieder in die Tarifverhandlungen mit der NGG einsteigt, mit dem Ziel, einen zeitgemäßen in die Zukunft ausgerichteten Lohn- und Gehaltstarifvertrag und Manteltarifvertrag auszuhandeln.
Damit wäre dem Bäckerhandwerk sicherlich am besten gedient. Bis Ende Mai ist Zeit, sich darüber Gedanken zu machen.
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