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Filterkaffee ist doch nicht von gestern

Bei Fernseh-Werbespot zu Instantkaffee ging die Ironie von Nestlé etwas zu weit


München (ke). Das Oberlandesgericht München hat dem Lebensmittelkonzern Nestlé AG per einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgelds in Höhe von 250.000 Euro untersagt, sich mit einem Fernseh-Werbespot für sein Instant-Kaffee-Pulver „Nescafé Gold“ pauschal über die Konkurrenz lustig zu machen. Dem Gericht ging es dabei nicht um die Entscheidung über die Kaffeequalität, sondern über die Qualität der Werbung. Es sah eine „Verwilderung der Werbesitten“.

In dem beanstandeten TV-Werbespot hatte Nestlé zwei Spielerinnen der erfolgreichen deutschen Damen-Fußballnationalmannschaft Kaffee trinkend vor dem Fernseher ein Spiel der weniger erfolgreichen Herren-Mannschaft kommentieren lassen: „Die Jungs spielen immer noch das alte System und wahrscheinlich sind sie auch noch Filterkaffeetrinker“. Unterlegt wurde die Szene durch lautes Lachen, ergänzt von der Partnerin mit: „Besser kann Kaffee nicht schmecken.“

Geklagt hatte die Kraft Foods Deutschland GmbH, Produzent von „Jacobs Kaffee“, die insbesondere ihre Krönung durch den Spot verunglimpft sah. Nach Ansicht des Klägers sei mit diesem Spot das Trinken von Filterkaffee als altmodisch und überholt dargestellt worden. Eine derartig herabsetzende Werbung sei unlauter und folglich nicht erlaubt. Das Landgericht München I hatte in der ersten Instanz den TV-Spot noch für zulässig erachtet. Zwar werde in dem Aufbrühverfahren der Filterkaffee „mit einem ironischen Augenzwinkern“ als eher rückständig beschreiben, angesichts der Vielzahl von Kaffeeröstern beziehe der normale Verbraucher das aber nicht direkt auf Jacobs.

Der 6. OLG-Senat beurteilte den Fall jetzt allerdings ganz anders. Zwar sei die Werbung ganz gut gemacht, so der Vorsitzende Richter Karl Ludwig Streicher, doch sei die Herabwürdigung der Spezies Bohnenkaffeetrinker unangebracht. Der Filterkaffee-Liebhaber müsse sich weder mit „Warmduschern und Schattenparkern“ in eine Ecke stellen lassen, noch sich den Vorwurf gefallen lassen, „von gestern“ zu sein. Die Werbung sei unlauter und unangebracht, weil es nicht um Sachargumente gehe, gegen die sich ein Mitbewerber wehren könne.

An dem ebenfalls umstrittenen „Nescafé“-Slogan: „Besser kann Kaffee nicht schmecken“ hatte der Senat dann allerdings nichts auszusetzen. Hier ginge es, so der Richter, um eine reine Geschmacksfrage – und über die lasse sich bekanntlich nicht streiten (Az: 6 U 5248/04).


Artikel vom 05.08.2005
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