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Filialen in ganz Deutschland

Verfahren über insolvente Goldback-Bäckerei eröffnet


Berlin (p). Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19. Juli 2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldback GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, hww Berlin, bestellt.

Bei der Goldback GmbH handelt es sich um die Nachfolgegesellschaft einer traditionsreichen Cottbusser Bäckerei, der Hofmeister Backstuben GmbH. Über deren Vermögen wurde bereits im Mai 2006 mit Beschluss des Amtsgerichts Cottbus ein Insolvenzverfahren eröffnet. Goldback hatte im Juni 2006 die Produktion sowie mindestens 52 von 100 Filialen und mindestens 100 von 150 Beschäftigten von Hofmeister übernommen. Das Filialnetz von Goldback erstreckte sich über ganz Deutschland. Unter anderem betrieb die Bäckerei Filialen in Berlin, Cottbus und Frankfurt (Oder). Bereits bei Insolvenzantragstellung waren nahezu alle Backshops geschlossen.

Die Ermittlung der Vermögensverhältnisse der Goldback GmbH gestaltete sich schwierig: „Der aktuelle Geschäftsführer sowie die ehemaligen Geschäftsführer standen für Auskünfte nicht zur Verfügung. Nur dank der Kooperationsbereitschaft der Staatsanwaltschaft Cottbus, die rund 100 Aktenordner von Goldback aufgrund staatsanwaltlicher Ermittlungen sichergestellt hat, war es dennoch möglich, mir innerhalb kürzester Zeit einen Überblick über die Situation des Unternehmens zu verschaffen“, sagte der Insolvenzverwalter.

Die ehemaligen Beschäftigten der Goldback GmbH haben nun im eröffneten Insolvenzverfahren die Möglichkeit, ihre nicht erhaltenen Löhne rückwirkend für maximal drei Monate im Rahmen der Insolvenzgeldgewährung zu erhalten.

Die Goldback GmbH, die Anfang 2007 ihren Hauptgeschäftssitz von Cottbus nach Berlin verlegte, vertrieb Backwaren aller Art. Mitte Mai 2007 stellte die GEK Gmünder Ersatzkasse aufgrund rückständiger Sozialversicherungsbeiträge Insolvenzantrag.


Artikel vom 02.08.2007
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