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Fehlende Umsetzung angemahnt


Brüssel (age). Obwohl Deutschland mit dem Gentechnikgesetz einige seiner Hausaufgaben zur Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie erledigt hat, geht die Brüsseler Kommission jetzt gegen die Bundesrepublik wegen fehlender Umsetzung des Gemeinschaftsrechts vor. Ebenso wie Deutschland erhielten Frankreich und Griechenland Mahnschreiben wegen der ausstehenden Verabschiedung oder fehlenden Mitteilung über die einzelstaatlichen Vorschriften im Gentechnikrecht. Mit der Freisetzungsrichtlinie soll sichergestellt werden, dass nur zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Verkehr gebracht und in die Umwelt freigesetzt werden. Deutschland gehörte mit Dänemark zu den ersten EU-Mitgliedstaaten, die sich an die Umsetzung dieser Richtlinie machten. Allerdings waren die Spielregeln für die Koexistenz von Biobauern als Gentechnikverhinderungsgesetz kritisiert worden.



Artikel vom 28.07.2005
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