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Farben sollen Erkennbarkeit verbessern

Nährwertkennzeichnung: Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegen Verpflichtung bei loser Ware


München (p). Der Freistaat Bayern hält zwar an der Empfehlung einer farblichen Unterlegung von Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln fest, spricht sich aber gegen die verpflichtende Nährwertkennzeichnung loser Ware aus. Dies hat Bayerns Verbraucherschutzminister Dr. Otmar Bernhard dem Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk in Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage mitgeteilt.

Anlass für die Initiative des Verbandes war der von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf einer Verbraucherinformationsverordnung. Hierauf Bezug nehmend hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Bernhards sich darauf verständigt, die Nährwertkennzeichnung in grafisch und farblich unterlegter Form zu realisieren. Bayerns Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger (MdL) hatte daraufhin dem Minister geschrieben, dass eine Farbunterlegung mit den allseits diskutierten Ampelfarben eine nicht zu verantwortende Trivialisierung des Entscheidungsverhaltens bewirke, die Lebensmittel in vermeintlich ungesunde (rot) und gesunde (grün) unterteilt.

Traublinger wörtlich: „Diese Art der Darstellung ist eine psychologische Schwarz-Weiß-Malerei, die den Anforderungen an eine vielseitige, abwechslungsreiche und damit ausgewogene Ernährung in keinster Weise gerecht wird.“

Bernhard berief sich in seiner Antwort darauf, dass gemäß Umfragen des Bundesernährungsministeriums 71 Prozent der Verbraucher eine Farbkennzeichnung begrüßen und 58 Prozent ihr Einkaufsverhalten hieran ausrichten würden.

Deshalb habe Bayern das Säulenmodell entwickelt, bei dem die objektiven Informationen über die Nährwerte nach wie vor im Vordergrund stehen und die farbliche Unterlegung lediglich die leichtere Erkennbarkeit auf den ersten Blick verbessert.

Gleichzeitig verwies er jedoch auf die Willensbekundung des Bundesrates, wonach bei loser Ware die im Verordnungsvorschlag der EU vorgeschriebene Pflichtkennzeichnung auf relevante Parameter, wie die Allergenkennzeichnung, beschränkt bleiben sollte.


Artikel vom 20.08.2008
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