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Erbschaftsteuerreform jetzt anpacken!

Gemeinsame Erklärung des ZDH, DIHK und BDI zum Gesetzentwurf der Regierung


Berlin (p). Anlässlich des vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu den Steuer-Beschlüssen des Job-Gipfels, der zwar die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und die Verbesserung der Anrechnung der Gewerbesteuer, aber nicht die Reform der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen vorsieht, erklären die Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (Otto Kentzler), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (Ludwig-Georg Braun) und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (Jürgen Thumann):

Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, die im „Job-Gipfel“ vom 17. März 2005 vereinbarte Körperschaftsteuersenkung und die verbesserte Gewerbesteueranrechnung in einen konkreten Kabinettsbeschluss umzusetzen.

Wichtig wäre aber, dass die ebenfalls verabredete und angekündigte Kopplung der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen an die Dauer der Betriebsfortführung in den Gesetzentwurf aufgenommen wird. Eine solche Reform würde den Fortbestand vieler mittelständischer Betriebe und damit ihrer Arbeitsplätze sichern helfen.

Der ursprüngliche bayerische Gesetzentwurf ist unseres Erachtens eine gute Grundlage für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung sollte sich diesen rasch zu eigen machen und im Bundeskabinett verabschieden. Darüber hinaus sollte zur Beschleunigung des Verfahrens Bayern seinen Gesetzentwurf zeitgleich in den Bundesrat einbringen.

Die aktuell rückläufigen Konjunkturprognosen belegen, dass keine Zeit zu verlieren ist. Wir können es uns nicht leisten, Reformen – und seien es auch nur erste Schritte – auf die lange Bank zu schieben!


Artikel vom 16.06.2005
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