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Einkaufen ohne Grenzen

EU-Verbraucherschutzgesetze vor der Reform


Brüssel (ke). Die Europäische Kommission will ihre Verbraucherschutzgesetzgebung reformieren. Dazu müssen alle acht einschlägigen EU-Richtlinien grundlegend überarbeitet werden. Megleva Kuneva, Kommissarin für Verbraucherschutzfragen, will durch gesetzliche Regelungen das Vertrauen der Verbraucher in grenzübergreifende Geschäfte stärken. Gleichzeitig müssten die Vorgaben für die Hersteller vereinfacht gestaltet werden.

Als Lösung schwebt der Kommission eine allgemeingültige Regelung für alle Verbraucherverträge vor, die sowohl für inländische als auch für grenzübergreifende Geschäfte genutzt werden soll. Ein Grund dafür, dass das bestehende Recht zersplittert, unzusammenhängend und unvollständig sei, liege darin, dass die Richtlinien nur Mindeststandards vorgäben, die meisten Staaten aber bei der Umsetzung in nationales Recht draufgesattelt hätten.

Sowohl Anbieter als auch Verbraucher kaufen derzeit ungern über die Grenzen hinweg ein. Einen Grund dafür seien die hohen Kosten, die für die Unternehmen für notwendige Rechtsberatung oder die unterschiedlichen Anforderungen anfallen.

Laut einer Eurobarometer-Umfrage weigerten sich 30 Prozent der Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen jenseits der Grenze zu verkaufen oder zu liefern. Aber auch die Verbraucher kaufen eher ungern in einem anderen EU-Staat ein. Lediglich 11 Prozent würden deswegen über die Grenze fahren. 75 Prozent seien der Meinung, Probleme wären bei grenzübergreifenden Einkäufen schwerer zu lösen als zu Hause.

Zusätzlich zu den Änderungen will die Kommission im März 2007 einen Ansatz für den Umgang mit Verbraucherschutzfragen vorschlagen. Vor allem die Umsetzung der einschlägigen EU-Gesetzgebung durch die Mitgliedstaaten soll im Mittelpunkt stehen.


Artikel vom 16.02.2007
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