Aktuell

Einheitliches Auskunftsrecht geplant

Die Ausweitung des Verbraucher-Informationsgesetzes wird diskutiert


Berlin (ke). Die Verbraucherschutzminister der Länder diskutieren ein neues Verbraucherinformationsgesetzes.

Der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgestellte Entwurf soll neben verbesserte Verbraucherinformation auch die Markttransparenz fördern. Nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen aus den jüngsten Lebensmittelskandalen komme es nun darauf an, den vorgelegten Entwurf rasch zu verabschieden. Mit dem geplanten Gesetz soll zum einen die Befugnis der Behörden, von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren, erheblich ausgeweitet werden.

Vorgesehen ist, dass die Behörden künftig die Öffentlichkeit in der Regel über für sie bedeutsame Sachverhalte unter Nennung des Herstellers und des Produkts informieren (§ 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird „Soll“- statt „Kann“-Vorschrift), und zwar nicht nur bei Gesundheitsgefahren, sondern auch wenn z. B. Ekel erregende Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Eine Information der Öffentlichkeit soll auch dann noch erfolgen können, wenn die betroffenen Erzeugnisse nicht mehr am Markt oder bei der Verbraucherschaft vorhanden sind. Zudem wird die Veröffentlichung von Maßnahmen der Lebensmittelwirtschaft wie z. B. Rückrufaktionen im Internet erleichtert.

Des Weiteren sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen (in einem eigenständigen Verbraucherinformationsgesetz) erstmals ein bundeseinheitlich geltendes Auskunftsrecht erhalten. Damit wird einerseits ein Paradigmenwechsel hin zum Grundsatz der Aktenöffentlichkeit vollzogen. Andererseits sind aber auch der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses zum Beispiel bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die grundrechtlich geschützte Belange Dritter, wie der Schutz personenbezogener Daten oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf schaffe dabei einen fairen Ausgleich zwischen den hohen Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information und den schützenswerten Rechten Dritter, heißt es beim Ministerium.


Artikel vom 09.03.2006
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