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Einheitliche Regelungen

Einfuhr von Ökoprodukten nur nach EU-Standards


Strassburg (age). Das Europäische Parlament hat sich für strengere Regeln bei der Einfuhr von Ökoprodukten aus Drittstaaten ausgesprochen. So sollen importierte Ökolebensmittel in der Gemeinschaft nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn das Herkunftsland für den Verbraucher klar erkennbar ist. Die Erzeugnisse sollen zudem den Anforderungen der EU-Ökoverordnung genügen müssen. Verweise auf den im Codex Alimentarius definierten internationalen Standard als alternative Norm strich das Parlament aus dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission. Nach Meinung der Straßburger Abgeordneten enthält der Codex nur allgemeine Leitlinien für die ökologische Landwirtschaft, die in keiner Weise den strengen EU-Normen entsprechen. Somit würde ein Verweis auf den Codex die Hersteller in der Gemeinschaft einem erheblichen zusätzlichen Nachteil aussetzen. Dass die importierten Ökoprodukte den EU-Anforderungen entsprechen, soll jeweils durch ein Zertifikat nachgewiesen werden müssen. Das Parlament verlangt ferner, das Verzeichnis der für die Ausfuhr auf den Binnenmarkt zugelassenen Drittlandsunternehmen jährlich zu überprüfen. Bei Rohstoffeinfuhren aus Drittstaaten die Kontrollen schleifen zu lassen und es mit den Standards nicht so genau zu nehmen, sei für die anonymen Bioproduktlinien der Supermärkte und Discounter sehr verlockend. Dem müsse ein Riegel vorgeschoben werden.

Das Europäische Parlament forderte die EU-Kommission auf, bis zum 1. Januar 2009 einen Bericht über die spezifischen Risikoquellen bei Drittlandsimporten vorzulegen. Außerdem soll die Kommission Vorschläge zur Ausbildung und Förderung lokaler Zertifizierer und Inspekteure in den Exportländern entwickeln. Das Parlament verschob seine Stellungnahme zur Revision der gesamten EU-Ökoverordnung, denn im Gegensatz zu den Einfuhrbestimmungen, für die eine Übergangsregelung dieses Jahr auslaufe, könne der Sektor mit den Regeln der alten und bewährten Verordnung aus dem Jahr 1991 noch sehr gut leben. Allerdings fügte das Plenum einen Passus in den Entwurf ein, womit die Ausbringung von Wirtschaftsdünger einheitlich geregelt werden soll, um die Glaubwürdigkeit zu erhalten.


Artikel vom 30.11.2006
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