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Einfachere Regelungen notwendig

Verbände wehren sich gegen den Entwurf für die Rechnungslegung bei KMU's


Berlin (p). Der deutsche Mittelstand wehrt sich gegen den vom internationalen Standardisierungsgremium IASB vorgelegten Entwurf für die Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen (IFRS für KMU). Diese Regeln sind für Mittelständler völlig ungeeignet, heißt es von Verbandsseite. Sie wären zu komplex, zu umfangreich und würden am Informationsbedarf vorbeigehen.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz forderten der Mittelstandsbeauftragte der Deutschen Bundesregierung, Staatssekretär Hartmut Schauerte MdB, sowie der DGRV und der ZGV einfachere Regelungen für mittelständische Unternehmen. „Die bisherigen handelsrechtlichen Vorgaben haben sich unter Kosten- und Nutzen-Überlegungen bewährt. Deshalb ist es das Anliegen der Bundesregierung, mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die bestehenden handelsrechtlichen Regelungen fortzuentwickeln und dabei auch in Einzelpunkten an internationale Grundsätze anzunähern.“, so Staatssekretär Schauerte.

Der DGRV hat die Aufforderung des IASB zum Anlass genommen, die internationalen Standards probeweise an der Bilanz eines mittelständischen Unternehmens anzuwenden. DGRV-Vorstandsmitglied Gero Hagemeister: „Die Ergebnisse sind alarmierend. Der laufende Aufwand für die Erstellung einer Jahresbilanz verdoppelt sich. Die Buchführungssysteme müssen umfassend neu gestaltet werden. Für die Besteuerung und Ausschüttung müssen separate Abschlüsse erstellt werden. Komplexität und Umfang des Abschlusses überfordern nicht nur die Ersteller, sondern vor allem auch die Leser der Jahresbilanz.“

Kosten im Blick behalten

ZGV-Vizepräsident Lutz Henning fordert, dass das HGB-Bilanzrecht zu einer vollwertigen, zugleich aber kostengünstigeren Alternative zu den IFRS für KMU fortentwickelt werden muss: „Aus Sicht des Mittelstandes ist es unerlässlich, die Maßgeblichkeit des HGB-Abschlusses für die Bemessung der Gewinnausschüttung und für die steuerliche Gewinnermittlung aufrecht zu erhalten. Dies kann mit einem IFRS-Abschluss nicht erreicht werden.“ Es sei den mittelständischen Unternehmen schon aus Kostengründen nicht zuzumuten, von der etablierten, einfachen und kostengünstigen handelsrechtlichen Rechnungslegung auf die IFRS überzugehen. Zudem bestehe im breiten Mittelstand weder ein genereller Bedarf an global vergleichbaren Jahresabschlüssen noch der Wunsch zur Angleichung an die Berichterstattung an den Kapitalmärkten. Vielmehr müssten die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau entschiedener vorangetrieben werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland zu stärken.


Artikel vom 14.05.2008
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