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Ein unsinniger Explosionsschutz?

Österreichs Bäcker machen Front gegen Umsetzung der EU-Vorschrift


Salzburg (kke). Die EU-Kommission hat vor fast genau zwei Jahren einen „nicht verbindlichen Leitfaden“ zur Umsetzung der Richtlinie 1999/92/EG vorgestellt, auf dessen Grundlage Betriebe, die in explosionsgefährlicher Atmosphäre arbeiten, entsprechende Arbeitsvorschriften überwachen und festhalten müssen. Da auch Mehl zu diesen Stoffen gehört, sind deutsche Bäcker ab 1. 1. 2006 verpflichtet, ein „Explosionsschutzdokument“ vorzulegen, das dabei helfen soll, Staubexplosionen zu vermeiden. Diese EU-Richtlinie muss in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden, wird aber von den Ländern unterschiedlich ausgelegt, was zur Zeit in Österreich zu einem öffentlich ausgetragenen Streit zwischen Bäckern und Behörden darüber führt, ob Mehlsilos tatsächlich explodieren können.

Die österreichischen Gewerbebehörden fordern aufgrund der EU-Richtlinie, dass Bäcker, die ein Mehlsilo genehmigen oder ihr vorhandenes umbauen wollen, einen Explosionsschutz einbauen müssen. Laut „Salzburger Nachrichten“ berufen sie sich dabei auf eine Verordnung des Bundes aus dem Jahr 2004, die sich auf die EU-Richtlinie stützt. Die Bäcker dagegen fühlen sich schikaniert, schließlich hätten sie die zusätzlichen Kosten zu tragen. Außerdem, so Georg Hochleitner, Innungsmeister der Salzburger Bäcker, sei in ganz Europa noch kein Mehlsilo in einer Bäckerei explodiert. Deshalb wollen sie sich mit den Auflagen nicht so einfach abfinden. Aus einem von der Bundesinnung der Bäcker bestellten Gutachten gehe zudem eindeutig hervor, dass Mehlstaub keine Explosionsgefahr darstelle, sagt Hochleitner. Der Salzburger Innungsmeister gehe deshalb davon aus, dass die Vorschriften zurückgenommen werden.


Artikel vom 09.09.2005
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