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Eiertanz um Eiereinsatz
Umsetzungs-VO bei Produkten tierischer Herkunft
München (p). Die Verpflichtung zur Zulassung von Betrieben, die mit unbehandelten Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen, ist vom EU-Recht vorgegeben. Dies ist die übereinstimmende Aussage von Bundesernährungsminister Seehofer und Bayerns Ministerpräsident Dr. Beckstein, die sie dem Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk als Antwort auf diesbezügliche Verbandsanfragen mitgeteilt haben. Beide verweisen jedoch darauf, dass die im August 2007 erlassene deutsche Umsetzungsverordnung ausreichend Spielraum eröffnet, damit die kleinen, in der Region verwurzelten Bäckereien und Konditoreien von der Zulassungspflicht befreit sind. Darüber hinaus solle man darauf vertrauen, dass bei der Festlegung des Zulassungsprocederes jeweils die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Dies ist dem Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk zu wage. Zudem – so sein Argument – eröffne diese „Kleinbetriebsregelung“ den Betrieben vor dem Hintergrund des immer schneller ablaufenden Strukturwandels keine praktikable Option, sondern schaffe eine nicht zu vertretende Ungleichbehandlung. Deshalb könne das Bäckerhandwerk die zum 1. 1. 2010 vorgesehene Zulassungspflicht, welche die Beibringung umfangreicher Unterlagen wie polizeiliches Führungszeugnis, vollständigen Betriebsspiegel und Betriebsplan mit Kennzeichnung des Materialflusses etc. beinhalte, nicht akzeptieren. Der bayerische Verband kämpft bereits seit Jahresende 2007 gegen die drohende Zulassungspflicht. Die Verarbeitung frisch aufgeschlagener Hühnereier liegt schon aus qualitativen Gründen im Interesse der Bäckereien. Dieses Interesse deckt sich mit der Präferenz, frische Hühnereier möglichst von den örtlichen Landwirten zu beziehen.
Artikel vom 03.09.2008
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