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Eckwerte zur Erbschaftssteuer
Berlin (p) Zu den am 5. November vorgestellten Eckwerten zur geplanten Reform des Erbschafts- und Bewertungsrechts erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Die heute von Bundesfinanzminister Steinbrück und Ministerpräsident Koch vorgestellten Eckwerte zur geplanten Reform des Erbschafts- und Bewertungsrechts scheinen eine deutliche Verbesserung für mittelständische Betriebe gegenüber zeitweise alternativ erwogenen Modellen zu ermöglichen.
Der jetzt diskutierte Abschlag von der steuerlichen Bemessungsrundlage von bis zu 85 Prozent dürfte für die allermeisten Handwerksbetriebe im Fall einer 10 jährigen Betriebsfortführung mit Erhalt von 70 Prozent der Lohnsumme dazu führen, dass ihr steuerpflichtigerer Betriebsvermögensteil im persönlichen oder sachlichen Freibetrag „aufgeht“. Hierbei ist auch besonders wichtig, dass offensichtlich für kleine und mittlere Betriebe von dem Kriterium der Lohnsumme in Gänze abgesehen werden soll. Dies hätte sonst unweigerlich zu völlig verzerrten und inakzeptablen Ergebnissen geführt. Jetzt gilt es genau zu prüfen, ob die Details der Reform den heute vorgestellten Eckwerten auch gerecht werden.“
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