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EU vereinfacht Herkunftsnachweis


Brüssel (ke). Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge angenommen, mit denen die Vorschriften für geschützte geographische Angaben (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und „garantiert traditionelle Spezialitäten“ klarer gefasst und vereinfacht werden sollen. Mit den Verordnungsvorschlägen werde Sorge getragen, dass die Vorschriften mit den Feststellungen in Einklang stehen, zu denen kürzlich ein einschlägiges WTO-Panel gelangt ist.

Nach Angaben der Kommission gewinnt die Qualitätspolitik zunehmen an Bedeutung. Mittlerweile wurden 720 Bezeichnungen von regionalen Erzeugnissen und von Spezialitäten im Rahmen von EU-Qualitätsregelungen eingetragen, und die Zahl der Eintragungen steigt weiter. Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, bezeichnet das Herkunftssystem als einen Eckstein der EU-Qualitätspolitik.


Artikel vom 12.01.2006
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