Aktuell
EU soll Hygienekompetenz anerkennen
Für Bäckerei-Kleinbetriebe wird flexible Handhabung des HACCP-Systems angestrebt
Regensburg (ke). Vor kurzem hatte die Europäische Kommission eine Sofortmaßnahme zur Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene angekündigt. Mit ihr sollen kleine Unternehmen der Lebensmittelbranche, welche die Anforderungen der Verordnung an die Lebensmittelhygiene auch ohne ein HACCP-basiertes System erfüllen können, von der Pflicht befreit werden, ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten.
Betroffen sind Kleinstunternehmen, die Lebensmittel überwiegend direkt an Endverbraucher verkaufen. Brüssel definiert diese Unternehmen folgendermaßen: Sie haben weniger als 10 Beschäftigte und ihr Jahresumsatz oder ihre Bilanzsumme ist nicht größer als 2 Mio. Euro. Darunter fallen Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien, Lebensmittelgeschäfte, Marktstände und Gaststätten. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für Supermarktfilialen und kleine Betriebe, die einer Handelskette angehören.
Ende April bat die Europäische Vereinigung der nationalen Verbände des Bäcker- und Konditorenhandwerks, dessen Generalsekretär der Hauptgeschäftsführer des ZV des Deutschen Bäckerhandwerk Dr. Eberhard Groebel ist, in einem Schreiben an die EU die vorgesehene Erleichterung durch eine flexiblere Lösung zu ersetzen.
Wünschenswert wäre, dass die verbindliche Einführung eines HACCP-Systems dann nicht gefordert wird, wenn die Betriebe ihren Hygienestatus auf der Grundlage einer notifizierten Leitlinie – wie z.B. der von den Organisationen des deutschen Bäckerhandwerks gemeinsam erarbeiteten Leitlinie – sicherstellen. Ein Einschwenken der EU auf das vorgeschlagene Konzept bedeute, so Bayerns LIM Heinrich Traublinger anlässlich des Landesverbandstags in Regensburg, keinesfalls eine Minderung des Hygienestandards. Er trage vielmehr der Tatsache Rechnung, dass die besonderen Umstände der Lebensmittelproduktion in „von best ausgebildeten Meistern geführten handwerklichen Betrieben letztlich mehr Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitiger Einhaltung höchster Hygienestandards sichern“.
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