Aktuell

Diskussion ohne wissenschaftlichen Beleg

Den Cumaringehalt bei Zimt im Weihnachtsgebäck nicht zur Panikmache benutzen


Brüssel (p). Zur aktuellen Diskussion um mögliche Gefahren von Zimt im Weihnachtsgebäck erklärte der CDU-Europaabgeordnete und Arzt Dr. Peter Liese aus medizinischer Sicht: „Der Verzehr von Zimtsternen und anderem Weihnachtsgebäck in moderaten Mengen ist nicht gesundheitsgefährdend. Nur wenn Menschen, insbesondere Kinder, große Mengen zu sich nehmen, kann es eventuell zu Leberschäden kommen. Wenn es allerdings eine schädliche Wirkung gibt, dann ist diese Wirkung nicht nur bei zimthaltigem Gebäck vorhanden, das man im Laden kauft, sondern auch bei selbst gemachtem Zimtgebäck oder insbesondere bei Zimtkapseln, die als Nahrungsergänzungsmittel für die Behandlung von Diabetes angeboten werden“, erklärte Peter Liese, der als Arzt in einer Kinderklinik tätig war.

Aus seiner Sicht ist die Gesetzgebung in Deutschland und Europa und auch die aktuelle Diskussion nicht durch wissenschaftliche Argumente abgedeckt. Für den problematischen Inhaltsstoff Cumarin gibt es dann, wenn er in Fertigprodukten, also z.B. Plätzchen, enthalten ist, einen Grenzwert von 2 mg/kg im Lebensmittel. Für reinen Zimt, der zur Zubereitung von Plätzchen und anderen Nahrungsmitteln benutzt wird, gibt es gar keinen Grenzwert, und auch für Zimtkapseln, die angeblich eine gesundheitsfördernde Wirkung bei Diabetikern haben, gibt es keinen Grenzwert.

„Wenn Cumarin im Zimt aber überhaupt gefährlich ist, dann ist die Gefahr bei den Zimtkapseln am höchsten, und dann ist auch eine extreme Verwendung von reinem Zimt bei selbst gemachten Produkten sicherlich gefährlicher als eine Zumengung in geringen Dosen zu industriell oder handwerklich hergestellten Plätzchen. Für die größtenteils mittelständischen Bäcker, Konditoreien und Süßwarenhersteller ist es unzumutbar, dass man ihnen Beschränkungen auferlegt, während in anderen Bereichen völlig unbegrenzt Zimt und damit Cumarin toleriert wird. Die gesundheitsfördernde Wirkung von Zimtkapseln ist nur durch eine einzelne, nicht sehr aussagekräftige Studie belegt. Wenn weitere Studien folgen würden, müsste das Präparat als Arzneimittel zugelassen werden, und dann könnte man Wirkung und Nebenwirkung sinnvoll abwägen“, so Peter Liese, der Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments ist. Um auf europäischer Ebene Abhilfe zu schaffen, hat sich Peter Liese an den EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Markos Kyprianou, gewandt.


Artikel vom 21.12.2006
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