Aktuell

Dienstleistungsrichtlinie

„Wesentliche Forderungen des Handwerks umgesetzt“


Brüssel/Berlin(p). Zur Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie durch das Europäische Parlament erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer:

„Mit der Dienstleistungsrichtlinie, wie sie das Europäische Parlament verabschiedet hat, wurden wesentliche Forderungen des Handwerks umgesetzt. So wurden die Anerkennungsrichtlinie (Anerkennung von Berufsqualifikationen) und die Entsenderichtlinie (zur Entsendung von Arbeitnehmern) ausgegliedert und haben als bewährte Spezialregelungen Vorrang. Berufsqualifikation und Arbeitnehmerschutz werden damit nicht zum Spielball der Märkte.

Das ursprünglich vorgesehene Herkunftslandprinzip ist vom Tisch. Sowohl beim Marktzugang als auch bei der Ausübung einer Dienstleistung wird nicht mehr auf das Herkunftsland abgestellt. Das sorgt für vergleichbare Wettbewerbsvoraussetzungen für alle Marktteilnehmer. Unternehmer und Verbraucher erhalten einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen und kein unüberschaubares Nebeneinander von zum Teil völlig unbekannten Regelungen.

Im Übrigen werden effektive Kontrollen vor Ort durch die Streichung des Herkunftslandprinzips überhaupt erst möglich.

Bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland wollen wir die Bundesregierung unterstützen. Die Handwerkskammern sind bereit, die Voraussetzungen zu schaffen, um sämtlich Anmelde- und Registrierungsverfahren für die Unternehmen abwickeln zu können.“


Artikel vom 23.11.2006
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