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Die CMA kann aufatmen


Brüssel (ke). Die EU-Kommission in Brüssel hat wie geplant die neue Regeln für staatliche Beihilfen verabschiedet. Zwar werden diese aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten bestritten, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern müssen sie aber von der Kommission genehmigt werden.

Ursprünglich wollte die EU allerdings auch die Werbung für Agrarprodukte von der Liste der möglichen Beihilfen streichen, was unter anderem die Centrale Marketinggesellschaft der Agrarwirtschaft (CMA) besonders hart getroffen hätte.

Nach heftigen Protesten aus den Mitgliedstaaten gab die Kommission nach und lässt weiterhin die Werbung auf landwirtschaftliche Rohstoffe zu. Zubereitete Lebensmittel jedoch bleiben im Rahmen von Agrarfördermaßnahmen ausgeschlossen.


Artikel vom 14.12.2006
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