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Deutliche Entlastungen angemahnt

ZDH zur Unfallversicherungs-Reform: Wegeunfälle aus Leistungskatalog ausgliedern


Berlin (p). Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung müsse den Betrieben kurzfristig deutliche Entlastungen bei den Beitragszahlungen bringen. Das ist das erklärte Ziel des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Der ZDH drängt daher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu, in den jetzt vorgelegten Reformentwurf weitere Elemente aufzunehmen, um die Höhe der Beiträge an die Berufsgenossenschaft deutlich zu senken.

Die Belastung der Betriebe durch Unfallversicherungsbeiträge ist in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Darüber dürfe auch der durchschnittliche Beitragssatz aller Berufsgenossenschaften in Höhe von 1,3 Prozent nicht hinwegtäuschen. In einigen Gewerken liegen die Beitragssätze inzwischen bei rund 7 Prozent, in Einzelfällen sogar bei über 10 Prozent.

Das jahrelange Engagement des ZDH habe im Arbeitsentwurf zur Reform des Leistungsrechts der Unfallversicherung bereits erste Früchte getragen. Aufgenommen hat das Ministerium die Vorschläge für eine sachgerechte Risikozuordnung bei den Unfallrenten. Dazu gehören insbesondere die Abschaffung des grundsätzlichen Vorrangs der Unfallrenten vor den Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Konzentration der Unfallrenten auf den Ausgleich des Erwerbsschadens. Positiv sei auch, dass die Kriterien zur Anerkennung von Krankheiten als Berufskrankheiten präzisiert werden, so der ZDH. Diese Punkte würden jedoch erst auf lange Sicht zu einer Ausgabenreduzierung und zu Beitragssenkungen führen.

Kurzfristig spürbare Entlastungen könnte dagegen eine Ausgliederung der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog bringen. Sie machen mindestens 15 Prozent der Ausgaben der Berufsgenossenschaften aus, so der ZDH. Für die Betriebe sei nicht nachvollziehbar, dass sie diese Versicherungsleistung durch allein ihre Beiträge finanzieren müssen, obwohl sie in der Praxis keinen Einfluss auf das Unfallrisiko ihrer Mitarbeiter beim Weg von und zur Arbeit nehmen können. Nach ZDH-Berechnungen würden die Betriebe allein durch die Streichung dieser Leistung von Beitragszahlungen in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro pro Jahr entlastet werden. Sollten die Wegeunfälle nicht aus dem Leistungsspektrum herausgenommen werden, dann sollte als erster Schritt die Haftung auf die Erstattung des materiellen Schadens begrenzt werden. Der Ersatz immaterieller Schäden, also die Zahlung einer Art Schmerzensgeld, ist im Zivilrecht nur im Falle eines Verschuldens möglich. Die Betriebe treffe jedoch bei Wegeunfällen keine Schuld.


Artikel vom 24.05.2007
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