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Der Skepsis soll sensibel begegnet werden

Das Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für eine Gentechniknovelle


Berlin (age). Die seit Monaten andauernde Diskussion um eine Weiterentwicklung des Gentechnikrechts hat neuen Schwung bekommen. Überraschend hat das Bundeskabinett nun Eckpunkte für eine Gesetzesnovelle beschlossen. Dem Vernehmen nach soll das Bundeskanzleramt auf eine Kabinettsentscheidung gedrängt haben, ohne dass sich die Koalitionsfraktionen zuvor über die strittigen Fragen verständigt hätten. Die Eckpunkte, die nach den Worten von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer von allen Ressorts und damit auch den SPD-geführten getragen werden, orientieren sich weitgehend an den Vorstellungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Einigen Bedenken der SPD-Fraktion wird insofern Rechnung getragen, als bestimmte Punkte noch einmal geprüft werden sollen. Dies gilt beispielsweise für die vorgesehene Präzisierung der Haftungsregeln sowie für den Umgang mit wirtschaftlichen Schäden, die unterhalb der Kennzeichnungsschwelle bei einem Anteil bis 0,9 Prozent an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entstehen. Die Informationen über die Anbauflächen im öffentlichen Teil des Standortregisters sollen auf die jeweilige Gemarkung beschränkt werden. Verfahrenserleichterungen sollen die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie voranbringen.

Dem dient auch ein ebenfalls vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf, mit dem das bis Ende 2006 befristete vereinfachte Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen genetisch veränderter Pflanzen um ein Jahr verlängert werden soll. Seehofer sprach im Zusammenhang mit den Eckwerten gegenüber Journalisten von einem „behutsamen und sensiblen Papier“, das der Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik Rechnung trage und gleichzeitig die Bedingungen für die Forschung verbessere. Seehofer kündigte den Gesetzentwurf auf der Basis der Eckpunkte für das nächste Vierteljahr an. Dabei werde man „nicht hinter dem zurückbleiben, was jetzt vom Kabinett beschlossen wurde“. Parallel dazu werde man einen Verordnungsentwurf vorlegen, mit dem Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen festgelegt werden sollten.

Mit einer Einschränkung der Informationen im öffentlichen Teil des Standortregisters will die Bundesregierung auf die Feldzerstörungen der letzten Jahre reagieren. Deshalb sollen künftig die Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen nicht mehr flurstücksgenau angegeben werden. Stattdessen soll nur noch die jeweilige Gemarkung genannt werden. Seehofer sagte dazu, der Staat dürfe Informationen zu rechtswidrigem Handeln nicht „auf dem Silbertablett“ präsentieren.


Artikel vom 04.04.2007
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