Aktuell
Der Dienstleistungsrichtlinie zugestimmt
Herkunftslandprinzip wird durch Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs ersetzt
Straßburg (age). Unter dem Vorbehalt substanzieller Änderungen am Vorschlag der Europäischen Kommission hat das Europaparlament der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie in erster Lesung zugestimmt. Mit großer Mehrheit strich das Parlament das umstrittene Herkunftslandprinzip aus dem Text und nahm zahlreiche Branchen vom Geltungsbereich der Richtlinie aus. Nach dem Willen der Abgeordneten sollen die Anbieter von Dienstleistungen in der Europäischen Union das Recht haben, ihren Beruf in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ihrer Niederlassung zu erbringen. Die EU-Länder sollen den Dienstleistungserbringern aber aus Gründen etwa des Gesundheits- oder Umweltschutzes bestimmte Auflagen machen können; ein Verweis auf den Verbraucherschutz soll dafür hingegen nicht genügen. Zudem sollen den Mitgliedsländern einige Anforderungen verwehrt sein. Dazu gehört etwa die Pflicht, auf ihrem Hoheitsgebiet eine Niederlassung zu unterhalten. Von der Richtlinie ausgenommen werden sollen unter anderem Dienstleistungen „von allgemeinem Interesse“ – worunter beispielsweise die Wasser-, Gas- und Stromversorgung sowie die Abfallbehandlung fallen – Gesundheitsdienstleistungen und Zeitarbeitsfirmen. Die Kommission wird aufgefordert, binnen fünf Jahren nach dem In-Kraft-Treten der Richtlinie einen Bericht darüber vorzulegen, ob das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs funktioniert.
Die Bundesregierung begrüßte, dass sich die Fraktionen der beiden großen Volksparteien im Europäischen Parlament auf eine gemeinsame Linie zur Dienstleistungsrichtlinie verständigt hätten, die sowohl soziale als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtige. Die Regierung erklärte, sich an den weiteren Verhandlungen im Ministerrat konstruktiv beteiligen zu wollen.
Mit der jetzigen Fassung der Richtlinie erhielten Dienstleistungsunternehmen in der Europäischen Union einen Zugang zu den Märkten der anderen Mitgliedstaaten.
Gleichzeitig würden die nationalen sozialen Standards in wichtigen Bereichen gesichert. Wesentliche Politikbereiche seien von der Wirkung der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Insbesondere werde durch die Ausklammerung des gesamten Arbeits- und Entsenderechts gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten in diesem Bereich weiterhin die Sozialstandards selber setzten.
Die Koalition bekundete ihren ausdrücklichen Willen, den deutschen Arbeitsmarkt vor Lohndumping zu schützen. Sie will dazu im Laufe des Jahres gesetzgeberische Maßnahmen treffen. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst 2006 Vorschläge für mehr Beschäftigung für gering qualifizierte Menschen erarbeiten.
Weitere Nachrichten aus Fokus vom 23.02.2006:
Großhandel ist positiv gestimmt
Nachfolgebörse kompakt
GVO-Gesetz zieht sich hin
Anstieg der Preise beschleunigt sich
Bindeglied zwischen Forschung und Praxis
Keine Zukunft für die örtliche Innung?
Wertvolle Einzelstücke verkaufen
Innung wird Flagge zeigen
Das Einkaufen zum Erlebnis machen
„Kleine Back-Ideen“

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"