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Deklaration: Es bleibt fast, wie gehabt
Lobbyarbeit des ZV erfolgreich / Kein Deklarationszwang für lose verkaufte Backwaren
Brüssel / Berlin (p). Nächsten Monat wird der Rat der Europäischen Union über eine Verordnung abstimmen, mit der die Vorschriften zu gesundheits- und nährwertbezogenen Lebensmittelangaben für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verschärft werden sollen. Kennzeichnungen wie „fettarm“ oder „cholesterinsenkend“ dürfen in Zukunft nicht mehr ohne vorherige Prüfung verwendet werden. Dies gaben die Europaabgeordneten Dr. Peter Liese (CDU) und Dr. Renate Sommer (CDU) sowie der 1. Stellv. Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand (PKM), Ernst Hinsken MdB (CSU), in Brüssel und Berlin bekannt. Die Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament hatten grundsätzliche Kritik an dem Kommissionsvorschlag geübt. Das endgültige Ergebnis stellt nicht völlig zufrieden, aber der Vorschlag der Europäischen Kommission konnte entschärft werden.
Liese, der selbst aus einer Bäckerfamilie stammt, hebt hervor, dass es dem Europäischen Parlament, insbesondere durch den engagierten Einsatz von, Dr. Renate Sommer, gelungen sei, eine Reihe von Verbesserungen aus Sicht der deutschen Lebensmittelwirtschaft und des Lebensmittelhandwerks durchzusetzen. „Nicht fertig verpackte Lebensmittel und an der Verkaufsstelle auf Wunsch des Käufers verpackte Lebensmittel bleiben von der Verordnung unberührt. Den Bäckern entsteht so kein bürokratischer oder finanzieller Mehraufwand.“ Sein Bundestagskollege Ernst Hinsken, der einzige Bäckermeister im deutschen Parlament, zeigte sich gleichfalls zufrieden über den gefundenen Kompromiss: „Die neue Verordnung stärkt den Verbraucherschutz, ohne das Bäckerhandwerk durch neue Vorschriften zu strangulieren.“
Zu der „bäckerfreundlichen“ Einigung zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament haben auch die Bemühungen von Dr. Eberhard Groebel, dem Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands, beigetragen. Insbesondere hatte sich Groebel im Vorfeld zusammen mit dem Präsidenten der Europäischen Vereinigung der nationalen Verbände des Bäcker- und Konditorenhandwerks, Jacques van de Vall, an die Mitglieder des Ausschusses für Lebensmittelsicherheit gewandt, um eine Ausnahme für nicht fertig verpackte und an der Verkaufsstelle auf Wunsch des Käufers verpackte Lebensmittel von der geplanten Verordnung zu erwirken.
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