INTERVIEW
Chancen der Ausbildungsreform nutzen!
ABZ: Können Sie sich der Forderung „Chancen der Ausbildungsreform nutzen!“ anschließen?
Peter Lausterer: Ich würde Sie auch noch ganz dick unterstreichen! Sie ist wirklich eine Chance, die es unbedingt zu nutzen gilt. Ein gemeinsames Bemühen und Tun der dualen Partner Bäckerhandwerk und Berufsschule gilt es anzustreben, um das Bestmögliche im Sinne der Ausbildungsreform erreichen zu können. Wie gut und erfolgreich Lernortkooperation zwischen Schule und Betrieb sein kann, haben wir in Württemberg mit unserem Projekt zur LMHV erfahren. Positiv denken und handeln mit dem Ziel einer Verbesserung und das Ja-Aber und Wehklagen vergessen, sei die Maxime.
ABZ: Die Neuordnung der Berufsausbildung hat als Zielsetzung eine Reform der Ausbildung und nicht nur eine Anpassung der bestehenden Ordnungen an geänderte wirtschaftliche, berufliche und gesellschaftliche Veränderungen. Welches sind denn die Kernpunkte der Ausbildungsreform?
Peter Lausterer: Es gibt als Reaktion auf die in der Wirtschaft benötigten Dienstleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen eine Reihe neuer Ausbildungsberufe, Berufe wurden neu strukturiert und neue Berufsbezeichnungen wurden als notwendig erachtet. Von 1996 bis 2003 wurden z.B. mehr als 200 anerkannte Ausbildungsberufe neu geordnet oder neu geschaffen. Kernpunkte der Ausbildungsreform sind sichere Ausbildungsberufe, die am Markt gebraucht werden und die in der Ausbildung die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln, die notwendig sind, um sich im Arbeitsleben und in der Gesellschaft behaupten zu können. Ferner gehört dazu, dass diese Reform als Zielsetzung hat, „Ausbildung“ und „Lernen“ so zu gestalten, wie es nach arbeits-, sozialwissenschaftlichen und pädagogischen Erkenntnissen für notwendig erachtet wird.
ABZ: Wie ist das neue Bild des Lehrlings und Gesellen zu beschreiben?
Peter Lausterer: In der Handreichung der LEU Stuttgart zur Umsetzung der Lernfeld-Lehrpläne für Bäcker/in und Konditor/in wird dieses etwa wie folgt beschrieben: „Schüler in der Berufsschule lernen in Lernfeldern; lernen an einer beruflich bedeutsamen Handlung; steigern ihre Kreativität und Kompetenz; lernen verantwortungsbewusstes und problemlösendes Handeln und wenden neue Lern- und Arbeitsformen an.
Für die ständige Weiterentwicklung im beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Leben muss der Schüler Handlungskompetenz erwerben und vertiefen.“
ABZ: Das Stichwort Lernfeld ist in Ihren Ausführungen gefallen. Was beinhaltet die Lernfeldkonzeption?
Peter Lausterer: Lernfelder sind nach den Handreichungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Erarbeitung von Rahmenlehrplänen für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule „durch Zielformulierung, Inhalte und Zeitrichtwerte beschriebene Einheiten, die an beruflichen Handlungsabläufen orientiert sind.“ Dies bedeutet, Lernfelder mit ihren Zielen und exemplarischen Inhalten beziehen sich auf berufliche Handlungsfelder. In der Idealform bedeutet dies, einem Handlungsfeld der Ausbildungsordnung steht ein darauf abgestimmtes Lernfeld gegenüber. Lernfelder ersetzen dabei die Unterrichtsfächer (was zumindest für Baden-Württemberg gilt) und bedingen deshalb eine ganzheitliche, fächerübergreifende und praxisbezogene Behandlung der Lerninhalte. Leider ist die Ausbildungsordnung der Bäcker nicht in Handlungsfelder strukturiert, so dass die Abstimmung der Ausbildung zwischen Schule und Betrieb erschwert wird und für einen Außenstehenden nicht auf den ersten Blick transparent werden kann.
ABZ: Ist Ihre Anmerkung so zu verstehen, dass mit der Bäcker-Ausbildungsordnung die Anforderungen der Ausbildungsreform nicht so recht erfüllt werden?
Peter Lausterer: Nein! Das wäre eine völlig falsche Interpretation. Es gibt viele andere Ausbildungsordnungen, die auch den klassischen Aufbau z.B. im Ausbildungsrahmenplan mit der Gliederung „Lfd. Nr.“, „Zu vermittelnde Fertigkeiten/Kenntnisse“ beibehalten haben. Neu ist die Spalte „Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr“, die die Spalte „zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr“ ersetzt.
Ganz wesentliche Aussagen im Hinblick auf die Ausbildungsreform ergibt sich durch den neuen § 3 der BäAusbV „Zielsetzung der Berufsausbildung“. § 3 beinhaltet die Forderung nach handlungsorientierter Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse. Gefordert wird auch der Nachweis für „insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang“.
ABZ: Wie steht es nach heutigem Kenntnisstand mit der Umsetzung der Lernfelder in den Berufsschulen?
Peter Lausterer: Insgesamt gesehen wirklich gut. Kein Lehrplan wurde bei uns bisher mit einem solch großen Aufwand eingeführt. Das Land Baden-Württemberg hat für die Ausbildungsreform mit der Einführung der Lernfelder eine große Chance für deren Erfolg eröffnet. Das Kultusministerium erließ für die Einführung der Lernfeld-Lehrpläne Schulversuchsbestimmungen und bildete Umsetzungskommissionen. Die von diesen Kommissionen erarbeiteten Handreichungen sind eine gute Voraussetzung, für einen erfolgreichen Lernfeldunterricht. Auch durch Lehrerfortbildungsveranstaltungen wurden und wird sichergestellt, dass die Lehrer gut vorbereitet – auch auf das fachlich Neue wie z.B. die Herstellung kleiner Speisen – sind.
ABZ: Ist durch die Lernfeldvermittlung ein besserer und effizienterer Unterricht zu erwarten?
Peter Lausterer: Lernfelder allein machen noch keinen besseren Unterricht. Sie sind aber eine sehr gute Voraussetzung dafür. Es kommt immer darauf an, was man daraus macht. Lernfelder sind vielleicht auch eine Antwort darauf, dass die Intentionen, Vorgaben und Zielsetzungen unserer bisherigen Bildungspläne z.B. mit der Forderung nach einem handlungsorientierten, ganzheitlichen, exemplarischen, selbständigen und praxisbezogenen Lernen und Handeln im Unterricht vielleicht zu häufig nur als Anspruch, aber nicht als Wirklichkeit verstanden wurde. Dasselbe gilt für den fächerübergreifenden und -verbindenden Unterricht bzw. für die Koordination der Unterrichtsfächer.
ABZ: Wird durch ganzheitlichen Unterricht bei den Schülern ein größeres Interesse und Verständnis geweckt?
Peter Lausterer: Es ist eine alte Lehrerweisheit, dass Lernen dann besonders erfolgreich ist, wenn die Schüler motiviert sind. Motivation ergibt sich, wenn z.B. ein Thema im Interesse der Schüler liegt, sie einen praktischen Nutzen darin sehen, es für ihren Beruf wichtig finden und sie sich dabei einbringen und auch praktisch arbeiten können. Ganzheitlicher Unterricht kann auch bedeuten, dass Abneigungen gegen ein Fach bzw. Schwächen in einem Fach ausgeglichen werden können bzw. dem Schüler nicht bewusst werden. Er mag z.B. keine Fachmathematik, aber eine rationellere Herstellungsmethode kostenmäßig beweisen zu wollen, verführt wohl zum Rechnen, hat aber mit dem ungeliebten Fach nichts zu tun.
ABZ: Die Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten wird auch in Bäckereibetrieben schwieriger. Sehen Sie hier eine stärkere Verschulung in Sachen Praxis oder eher das Modell Lehrlingswerkstatt im Betrieb als Zukunftsmodell der Ausbildung?
Peter Lausterer: Im Grunde genommen hat das Bäckerhandwerk durch seine „betriebsnahe“ Ausbildung schon den betrieblichen Ausbildungsort, der heute mit der Forderung nach praxisentsprechender Ausbildung als ideal angesehen wird. Eine reine Ausbildung in Lehrwerkstätten kann als nicht mehr zeitgemäß betrachtet werden. Ausbildung in der Lehrwerkstatt in Kombination mit einer Ausbildung in der Produktion ist erfolgreicher und effektiver. Ausbildungsprojekte, Juniorfirmen u.a. können auch eine Voraussetzung dafür sein, so auszubilden, wie es durch die Ausbildungsreform präjudiziert wird.
Lesen sie dazu auch den Beitrag auf Seite 13. (rs)
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