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Bundeseinheitliche Standards in Sicht

Seehofer will Lebensmittelkontrollen reformieren / Vier-Augen-Prinzip und Rotation der Kontrolleure angestrebt


Berlin (age). Als Konsequenz aus den jüngsten Gammelfleischskandalen will Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer  noch in diesem Jahr die Lebensmittelüberwachung in Deutschland reformieren, und zwar notfalls auch gegen den Widerstand einzelner Bundesländer.

Schwerpunkt des Reformpaketes sei der Aufbau eines bundesweiten Qualitätsmanagementsystems, erläuterte Seehofer vergangene Woche vor Journalisten in Berlin. Die Kontrollen der Bundesländer sollten vereinheitlicht, der Bund bei außergewöhnlichen Ereignissen mit einbezogen werden. Zudem solle ein nationales Frühwarnsystem sowie eine für jede Kontrollbehörde verfügbare Informationsdatei eingerichtet werden.

Künftig müsse bei Lebensmittelkontrollen das „Vier-Augen-Prinzip“ gelten, stellte Seehofer klar. Zudem müssten Kontrolleure zwischen verschiedenen Einsatzregionen rotieren, um sie vor Abhängigkeiten zu schützen. „Wir wollen, gemeinsam mit den Ländern, eine notwendige Reform der Lebensmittelüberwachung erarbeiten und so das Vertrauen der Verbraucher erhalten. Ich lasse jedoch keine Zweifel offen, dass ich diesen Prozess vorantreiben will“, so der Minister.

Er hoffe auf einen möglichst breiten Konsens zwischen Bund und Ländern. Sollte dies nicht der Fall sein, werde er seinen Rahmenvorschlag dem Bundesrat direkt zur Entscheidung vorlegen. Gleichzeitig zerstreute Seehofer Befürchtungen, er strebe die Einrichtung einer neuen Bundes-Oberbehörde für Lebensmittelkontrollen an. Vielmehr solle die Zuständigkeit für Lebensmittelkontrollen auch künftig bei den Ländern liegen; der Bund strebe lediglich eine Koordinierungsfunktion an. In den meisten Bundesländern sei auch mehrere Monate nach den jüngsten Gammelfleischfunden wenig passiert, um für eine Verbesserung der Lebensmittelkontrollen zu sorgen, monierte der Minister. Löbliche Ausnahmen bildeten Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Parteiübergreifende Kritik erntete Seehofer mit seinem Vorstoß in mehreren Bundesländern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zum „Vier-Augen-Prinzip“ zeugten von einem pauschalen und tiefen Misstrauen gegen die in der Lebensmittelüberwachung tätigen Personen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbraucherschutzminister aus Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen. Selbstverständlich müsse die Unabhängigkeit des Überwachungspersonals sichergestellt werden, räumen Margit Conrad , Dr. Till Backhaus , Peter Hauk  und Eckhard Uhlenberg  ein. Das Vier-Augen-Prinzip und die Rotation des Überwachungspersonals seien tragende Säulen bei der Bekämpfung der Korruption. Bei der Überwachung zum Beispiel von einem kleinen Kiosk würden diese Prinzipien aber über das Ziel hinausschießen. Viele Maßnahmen des Reformpaketes seien altbekannt; vieles davon befinde sich bereits in der Umsetzung. Seehofer stütze sich zum größten Teil auf die Vorarbeiten der Länder.

Begrüßt wurden die von Bundesminister Seehofer vorgestellten Reformansätze auch vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Seit längerem bestehe Handlungsbedarf im Hinblick auf eine verbesserte Organisation der amtlichen Lebensmittelüberwachung – dies werde auch von Seiten der Lebensmittelwirtschaft gefordert, erklärte BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Matthias Horst in einer Pressemitteilung.


Artikel vom 19.10.2006
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