Aktuell
Bundeseinheitliche Regeln
Neue Verwaltungsvorschrift zur Lebensmittelkontrolle
Berlin (age). Das Bundeskabinett hat in der Woche vor Weihnachten die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Änderung der AVV Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) endgültig beschlossen, und zwar mit den Änderungen, die der Bundesrat verlangt hatte.
Mit der Verwaltungsvorschrift werden die Lebensmittelkontrollen vereinheitlicht und wird europäisches Recht umgesetzt. Kernpunkt der Vorschrift sind Regelungen zur risikoorientierten Kontrolle von Lebens- und Futtermittelbetrieben. Danach müssen Lebensmittelbetriebe zukünftig auf Grundlage eines Beurteilungssystems kontrolliert werden, das an bundesweit einheitlichen Anforderungen ausgerichtet ist. Die AVV gilt beispielsweise für die Durchführung von Betriebsinspektionen oder legt die Anforderungen an die Kapazität und die Leistungsfähigkeit amtlicher Prüflaboratorien fest. Nach den neuen Vorschriften müssen alle Lebensmittelbetriebe in Risikokategorien untergliedert werden, denen dann bestimmte Inspektions- beziehungsweise Kontrollhäufigkeiten zugeordnet werden.
Die Bundesregierung wertet die Verwaltungsvorschrift als Schritt in Richtung einer länderübergreifenden Vereinheitlichung der Kontrollen. Der Bundesrat hatte unter anderem verlangt, die Proben, die im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings und von Kontrollprogrammen der Europäischen Union genommen werden müssen, auf die vorgeschriebenen Kontrollen im Rahmen der AVV anzurechnen.
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