Aktuell
Bürokratischer Grundansatz
Kiel/Berlin (age). Nachdem am 1. Juli 2007 europaweit die neue Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben, den sogenannten Health Claims, in Kraft getreten ist, steht Behörden und Wirtschaft noch Arbeit ins Haus.
Wie der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) jetzt erläuterte, haben die Hersteller bis 2009 Zeit, ihre Werbung sowie die Verkaufsverpackungen an die neue Gesetzgebung anzupassen. Die ersten Produkte samt Nährwertprofil lägen aber schon in den Regalen. Gesundheitsbezogene Angaben bedürften nach der Verordnung der Zulassung, ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie „Kalzium kann das Osteoporose-Risiko senken“. Grundsätzlich begrüßte der BLL die Health-Claims-Verordnung. Für nährwertbezogenen Angaben wie „fettfrei“, „energiearm“ oder „leicht“ würden nun überall die gleichen Kriterien gelten, was die Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher erhöhe. Kritisch äußerte sich der BLL aber zu dem „restriktiven und bürokratischen Grundansatz der Verordnung“, nach dem alles verboten sei, was nicht ausdrücklich erlaubt sei. Dies solle ab 2010/2011 gelten, wenn alle Übergangsfristen abgelaufen seien und die Liste der künftig erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben beschlossen sei. Die Umsetzung der Verordnung sei zugleich ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Übergewicht.
Siehe auch BMI-Seminar (Seite 9)
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