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Bewusst auf Konfrontationskurs

Ladenöffnung an Pfingstsonntag: Großbäckerei Sondermann wurde angezeigt


Attendorn (p). Das Ordnungsamt der Stadt Attendorn ermittelt jetzt gegen die Drolshagener Großbäckerei Sondermann wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz, wie in mehreren Zeitungen gemeldet wird. Auch die Katholische Arbeitnehmer Bewegung lässt nicht locker und beharrt auf dem Vorwurf, dass die Großbäckerei Sondermann in ihren Filialen am Pfingstsonntag das Sonntagsverkaufsverbot für Brot und Brötchen missachtet habe.

Am Pfingstsonntag wurden in 82 Sondermann-Filialen „vorbestellte Brote und Brötchen“ an Kunden ausgegeben und in die Kasse gebont. Bezahlen mussten die Kunden ihre Brötchen aber erst am Pfingstmontag. Damit hat das Unternehmen das Gesetz bewusst ausgehebelt. Laut Firmeninhaber Hermann Sondermann liege kein Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen vor, denn im Gesetz stehe nicht, ob die Brote 48 Stunden oder erst eine Minute vorher bestellt werden müssen. Ihm „gehe es gegen den Strich“, dass er an den Doppelfeiertagen zwar Tankstellen, Kioske oder Gasstätten beliefern, aber selbst keine Brötchen verkaufen dürfe. Und für Bäckereien an Bahnhöfen und Flughäfen sowie Cafés gelten auch Ausnahmen.

Sondermann fordert eine Regelung nach dem Motto „Alle oder keiner“. Ein Geschäft habe er ohnehin nicht gemacht, weil 20 Prozent der Kunden am nächsten Tag nicht bezahlt hätten.


Artikel vom 15.07.2009
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