Fokus

Betriebe in der Berater-Falle

Leere Formeln, satte Honorare: Zwielichtige Unternehmensberater kassieren im Bäckerhandwerk ab / Als Köder dienen Fördermittel


Der Anruf kam kurz vor Feierabend. Ob er an Fördermitteln interessiert sei, flötete eine Frau Bäckermeister H*. ins Ohr. Man müsse nur wissen, wie und wo, dann sei das kein Problem – auch für kleine, schwächelnde Betriebe. Der Unternehmer wurde hellhörig und stimmte einer „kostenlosen Vorprüfung“ zu. Ergebnis: „Der Prüfer hat gesagt, wenn ich so weitermache, bin ich bald pleite“, erzählt er. Das zog.

Weil er glaubte, eine Finanzspritze zu bekommen, unterschrieb H. einen Beratungsvertrag. Kurz darauf kam ein zweiter Prüfer, dann ein vermeintlicher „Spezialist“ für seinen Fall. Der zauberte nach anderthalb Tagen einen 30 Seiten langen Bericht aus seinem Laptop, zusammen mit der Honorarforderung– zahlbar per Einzugsermächtigung: 6500 Euro. Gegenwert? „Der Bericht hilft mir überhaut nicht“, sagt H. „Ich war erst einmal völlig fertig.“

Kein Einzelfall. Bei Verbänden und Innungen häufen sich die Beschwerden. Die Masche gibt es schon länger, aber seit zwei Jahren gehen solche Berater nach Recherchen der Allgemeinen BäckerZeitung immer aggressiver vor. Die Beratungsberichte stecken oftmals voller Binsenweisheiten und Leerformeln. In dem Fall des Bäckermeisters ist die Expertise geradezu grotesk. Leere Brotregale hätte er mit Pralinen auffüllen sollen. Und: „Es hieß, wenn ich neue Filialen eröffne und in Öfen investiere, ist mein Konto in einem Jahr voll.“ Dabei war er damals offensichtlich nicht investitionsfähig: H. zog einen unabhängigen Verbandsberater hinzu und gab daraufhin eine unrentable Filiale auf. Seither ist er wieder auf Erfolgskurs.

Kann man solchen Beratern einen Strich durch die Rechnung machen? Richter haben in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt. Das Oberlandesgericht Celle etwa hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass das Honorar zurückgezahlt werden muss. Die Leistungen seien „wertlos“ gewesen. Die Geschäftsmethode jener Beratungsfirma stufte das Gericht als „eine Form der Wirtschaftskriminalität“ ein. Laut Urteilsbegründung hatte die Firma früher in vergleichbar gelagerten Fällen Prozesse gewonnen. * Name geändert


Artikel vom 14.07.2010
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